12 Erstes Kapitel.
vor, aber die genannte bildet für Italien ein besonderes
heraldisches Charakteristikon (Abb. 7).
Die zweckmäßigsten Formen zur Anbringung der Wappen,
namentlich der zusammengesetzten mit mehreren Feldern, sind
der halbrunde und der sogenannte deutsche Schild (Abb. 3),
für einfache, besonders unten schmäler werdende Wappenbilder
die Tartsche oder auch der Dreiecksschild (Abb. 2 u. 4).
Runde, verschnörkelte Schilde eignen sich nicht gut zur Aufnahme
des Wappens und sind nicht immer zu empfehlen, obwohl
es auch hiervon mustergültige Beispiele gibt.
Für Frauenwappen sind schon seit alter Zeit rautenförmige
Schilde häufig, obwohl sich bei dem Hineinzeichnen
der Schildfiguren in diese Art von Schilden oft nicht geringe
Schwierigkeiten bieten.
Als Regel mag überhaupt bei der Wahl einer Schildform
immer die Art des Stiles, in dem das Wappen notwendigerweise
dargestellt werden muß, gelten. Auf einem Barockgebäude
wird man keinen Dreiecksschild, der ein Kind der Gotik ist,
anbringen, und auf einem Rathause beispielsweise im Stile
der Frühgotik soll kein reich verschnörkelter Kartuscheschild
erscheinen.
Die Schilde zur Zeit der lebendigen Heraldik waren meist
von Holz, mit Leder oder Pergament überzogen, das dann
bemalt wurde; häufig brachte man die Wappenbilder in
erhaben gepreßtem Leder (Lederplastik) oder aus in Kreide
mit Leim getränkter Leinwand an (Leinwandplastik) oder
durch Zusammensetzung aus verschiedenen Stoffen und Pelzwerk
(Stückung).
Die Schilde waren oft mit Metallspangen beschlagen, selbst
mit Edelsteinen besetzt, was zur Entstehung mancher Wappenbilder
sowie der verschiedenfarbigen (gestückten) Einfassungen
Anlaß gegeben hat.
Sehr merkwürdige Originale von Dreiecksschilden mit
Wappenfiguren in Lederplastik sind die des Meisters deutschen
Ordens Konrad von Thüringen sowie Heinrichs von Hessen,
gest. 1298 (Abb. 2), in der Elisabethkirche zu Marburg,