2. Abschn. Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate. (88 12, 13.) 91
setzesvorlage dar. Er erfülle den oft vom Reichstag ausgesprochenen
Wunsch, die Wiederaufnahme der uns verloren gegangenen Glieder
unseres Volkes nach Möglichkeit zu erleichtern. Die Schwierigkeiten, die
sich einer solchen Wiederaufnahme unter dem bisherigen Gesetz entgegen—
stellten, beruhten darauf, daß der Wiedererwerb der Reichsangehörigkeit
grundsätzlich die Verlegung des Wohnsitzes in das Inland zur Voraus-
setzung habe. Diese Voraussetzungen hätten viele unserer im Ausland
lebenden früheren Staatsangehörigen nicht erfüllen können. Denn im
Gegensatze zu den Angehörigen anderer Staaten pflegten die Deutschen,
die sich im Ausland eine Existenz gegründet hätten, nicht mehr dauernd
in die Heimat zurückzukehren. Nur dann sei nach dem bisherigen Rechte
eine Wiederverleihung der Reichsangehörigkeit ohne Niederlassung im
Inland möglich, wenn der Wiederaufzunehmende die Reichsangehörigkeit
durch zehnjährigen Aufenthalt im Ausland verloren und keine fremde
Staatsangehörigkeit erworben habe.
Der Entwurf gehe über diese Bestimmung in dreifacher Richtung
hinaus. Einmal sehe er die Möglichkeit der Wiederaufnahme in den
Reichsverband ohne Begründung einer inländischen Niederlassung nicht
nur für ehemalige Deutsche vor, sondern auch für Abkömmlinge von
ehemaligen Deutschen. Sodann bestehe diese Möglichkeit ohne Rücksicht
auf den Grund, aus dem der Wiederaufzunehmende oder sein Vorfahr
die Reichsangehörigkeit verloren habe. Endlich beschränke sich diese
Möglichkeit nicht auf staatlose Personen, sondern sei auch für solche frühere
Deutsche oder Abkömmlinge von früheren Deutschen gegeben, die eine
fremde Staatsangehörigkeit erworben hätten.
Von dieser Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeit werde die
Regierung auf das Entgegenkommendste überall da Gebrauch machen,
wo es sich um Personen handle, die für das Deutschtum im Ausland
von Nutzen seien. Hierunter fielen zunächst die Vertreter des Handels-
standes. Unsere wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland, unsere Aus-
fuhr, unsere Seeschiffahrt stützten sich sehr wesentlich auf unsere Kauf-
leute im Ausland; nicht wenige deutsche Familien seien schon durch
mehrere Generationen hindurch in diesem Sinne tätig und ständen so
in engster Verbindung mit unserem deutschen Wirtschaftsleben.
Sodann hätte die Regierung die deutschen Gemeinden in Palästina
im Auge, die zum Teil schon seit vier oder fünf Generationen dort
ansässig seien, die sich stets als gute Deutsche gefühlt und deren Söhne
nicht selten sich zum Dienste im deutschen Heere gemeldet hätten.
Weiter würden für die Wiederaufnahme unsere Missionare in Be-