Bundesratsbeschluß z. Ausführung d. § 39 Abs. 1d. R. u. StG. 217
Deutsches Reich. Anlage 2.
(Königreich Preußen.) ·
(Landeswappen.)
Einbürgerungsurkunde.
sowie seine Ehefrn geboreeeen. -—
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt (§ 1626 B .) gesetzlich
vertretene Kinder-
1. (Namen), geboren am ................. in
2. «
- - -
------------------------------------
3.
ha mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Staats-
angehörigkeit im (Königreich Preußen) durch Einbürgerung erworben
und . damit Deutsche geworden.
Die Einbürgerung erstreckt sich nur auf die vorstehend aufgeführten
Familienangehörigen.
& den. 19.
. 8.) (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.)
(Unterschrift)
Deutsches Reich. Anlage 3.
(Reichsadler.) SI
Urkunde über die Verleihung der unmittelbaren
Reichsangehörigkeit.
D. (Namen, Stand und Wohnort), geboren aun.
iunnnnn.
(sowie seiner Ehefrau.......-..-....-.......-.......... geborenen
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt (§ 1626 BGB.) gesetzlich
vertretenen Kindern:
1. (Namen), geborenu.. in.
2. - - -..-.··.............................. -.......-.........................·
3. - -..·.....................-................-.--.........-.-.-........... )
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser ürkunde die unmittel-
bare Reichsangehörigkeit verliehen worden. damit
Deutsche geworden.
Die Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit erstreckt sich
nur auf die vorstehend aufgeführten Familienangehörigen.
*—5 (Der Reichskanzler.)
(Unterschrift.)