Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

218 E. Vollzugsvorschriften. 
Anlage 4. (Königreich Preußen.) 
– (Landeswappen.) 
  
Entlassungsurkunde. 
  
(sowie seiner Ehefren geborenen 
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen 
Kindern: 
1. (Namen), geboren aun. inm. 
22. --................-..............-... -.......·...................... 
3 - . -.................·....... 
......................................................... ) 
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Entlassung 
aus der Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen) erteilt worden 
unter Vorbehalt der Staatsangehörigkeit im (Königreich Bayern). 
  
  
  
  
  
  
"Tdein 19. 
(#. §.) (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) 
(Unterschrift.) 
Anlage 5. Deutsches Reich. 
(Königreich Preußen.) 
(Landeswappen.) 
Entlassungsurkunde. 
· (Namen, Stand und Wohnort), geboren an. 
m.......-........................--........--.....----..- 
(sowie seine Ehefrau geborernen 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren anmnmn. in. 
2. 2 - #W -.»»»»».............. 
3 - - - l“ 
" . . ) 
ha. .- mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die 
Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen) und damit die Reichs- 
angehörigkeit durch Entlassung verloren. 
, den 
(L. 8) (Der Königlich Preußische Regierungspräfident, 
(Unterschrift.) 
 
	        
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