218 E. Vollzugsvorschriften.
Anlage 4. (Königreich Preußen.)
– (Landeswappen.)
Entlassungsurkunde.
(sowie seiner Ehefren geborenen
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen
Kindern:
1. (Namen), geboren aun. inm.
22. --................-..............-... -.......·......................
3 - . -.................·.......
......................................................... )
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Entlassung
aus der Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen) erteilt worden
unter Vorbehalt der Staatsangehörigkeit im (Königreich Bayern).
"Tdein 19.
(#. §.) (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.)
(Unterschrift.)
Anlage 5. Deutsches Reich.
(Königreich Preußen.)
(Landeswappen.)
Entlassungsurkunde.
· (Namen, Stand und Wohnort), geboren an.
m.......-........................--........--.....----..-
(sowie seine Ehefrau geborernen
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder:
1. (Namen), geboren anmnmn. in.
2. 2 - #W -.»»»»»..............
3 - - - l“
" . . )
ha. .- mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die
Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen) und damit die Reichs-
angehörigkeit durch Entlassung verloren.
, den
(L. 8) (Der Königlich Preußische Regierungspräfident,
(Unterschrift.)