220 E. Vollzugsvorschriften.
Anlage 8. Deutsches Reich.
–—3 (Reichsadler.)
Heimatschein.
(Für den Aufenthalt im Ausland.)
in.
(sowie seine Ehefren geborenen.
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder:
1. (Namen), geboren an. m·.................................
3. —
besitz.— die unmittelbare Reichsangchörigteit und.... somit *d
Diese Bescheinigung gilt bis ann.
,den................................................. 19...
Os) (Der Reichskanzler.)
(Unterschrift.)
(Unterschrift des Inhabers.))
*) Der Inhaber hat den Heimatschein, ehe er ihn einer au sländischen Behörde
vorlegt, eigenhändig zu unterschreiben.
Anlage 9. (Königreich Preußen.)
(Landeswappen.)
Staatsangehörigkeitsausweis.
(Zur Benutzung im Inland.)
..... (NamenStandundWohnort),geborenam
in....--....-......-........... besitzt die Staatsangehörigkeit im (Könhgreich Preußen).
.................................... ,en 9-..--
(1«s«)(DerKomglIchPreußtscheRegterungsprastdent.)
(Unterschrift.)
Anlage 10. Deutsches Reich.
(Reichsadler.)
Ausweis über die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
(Zur Benutzung im Inland.)
..... (NamenStandundWohnort),geborenam
in............................-..........-.. besitzt die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
.................................. ,den19
(L. S.) (Der Reichskanzler.)
(Unterschrift.)