Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 11 
gegen den neuen Tarif ein. Doch hoffte man noch von 
der Wiederwahl A. Jacksons, die denn auch am 3. Dezember 
1832 erfolgte, die Verurtheilung des amerikanischen Systemes 
und damit die Zurücknahme des Tarifes. | 
Aber noch vor der Wiederwahl führte Südkarolina die 
entscheidende Krisis herbei. In einer ausserordentlichen 
Sitzung der Legislatur dieses Staates wurde die Berufung einer 
Konvention angeordnet, um über die Erhaltung der Gerecht- 
same und der Freiheiten des Staates zu befinden. Die Konven- 
tion beschloss die Ordinanz vom 24. November 1832 
welche bestimmte: 
„Die beiden Tarifakten vom 29, Mai 1828 und 14. Juli 
1832 sind, als der Verfassung zuwider, null und nichtig und 
ohne Gesetzeskraft für die Bürger und Beamten Südkarolinas; 
die darin angeordneten Zölle dürfen fernerhin nicht erhoben 
werden. Eine Berufung an den obersten Gerichtshof der Union, 
um die Gültigkeit der Ordinanz oder ihrer Ausführungsgesetze 
in Frage zu stellen, ist bei Strafe verboten. Das Volk von 
Südkarolina wird die Ordinanz auf jede Gefahr hin aufrecht 
erhalten. Sollte der Kongress Beschlüsse fassen, um die 
Tarifakten mit Zwangsmassregeln irgend welcher Art oder in 
irgend einer andern Weise, als durch die Gerichtshöfe des 
Staates durchzusetzen — und alle an der Ausführung der 
Ordinanz betbeiligten Beamten sollten zum ausschliesslichen 
Gehorsam auf dieselbe vereidigt werden — alsdann wird 
dies das Volk von Südkarolina als unvereinbar mit seinem 
fernern Verweilen in der Union erachten; es wird, losgelöst 
von aller Verbindlichkeit zu einer politischen Verbindung 
mit den andern Staaten, eine selbständige Regierung bilden 
und Alles das thun, was ein unabhängiger und souveräner 
Staat zu thun ein Recht hat.“ 
Die Ordinanz sollte am 1. Februar 1833 in Kraft treten. 
Die Legislatur wurde mit allen Ausführungsmassregeln be- 
auftragt. Sie setzte Südkarolina in volle Rüstung. 
Damit war den Resolutionen von 1798 die erste prak- 
tische Anwendung und der praktische Nachdruck verliehn-
	        
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