Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Bad. Verordn. v. 5. Jan. 1914, den Vollzug des R. u. StG. betr. 329 
Die Bürgermeisterämter als Ortspolizeibehörden haben auf Ein- 
kunft eines Gesuchs um Ausstellung eines Heimatscheins oder Staats- 
angehörigkeitsausweises (§ 10 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung) oder 
auf Veranlassung des Bezirksamts die Tatsachen festzustellen, welche 
für die Begründung und die Fortdauer der Staatsangehörigkeit in 
Betracht zuen nbe der Vorlage an das Bezirksamt ist das Er- I 
gebnis der Feststellungen nach Anleitung des in der Anlage 7 ent--—u## 
haltenen Musters niederzulegen. * * *5 
Das Bezirksamt prüft seinerseits, indem es die etwa weiter er- 
forderlichen Erhebungen bewirkt, ob der Besitz der badischen Staats- 
angehörigkeit erwiesen ist und der Erteilung des Heimatscheins oder 
Staatsangehörigkeitsausweises auch sonst kein Hindernis im Wege steht. 
312. Die §§ 1 bis 6 Unserer Verordnung vom 25."Oktober 1896, 
die Erteilung von Staatsangehörigkeitsurkunden und Reisepapieren be- 
treffend (Gesetzes= und Verordnungsblatt 1896 S. 361), sind aufgehoben. 
In § 7 der in Abs. 1 genannten Verordnung werden in der 
zweiten Zeile die Worte „(§ 21 Abs. 1 des Reichsgesetzes)“ gestrichen. 
Gegeben zu Karlsruhe, den 5. Januar 1914. 
Friedrich. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit 
v. Bodmann. höchsten Befehl: 
F. K. Müller. 
Die Anlagen 1—6 stimmen mit den Anlagen 1—6 der bayer. Voll- 
zugsvorschrift (oben S. 312—314) überein und sind daher nicht abgedruckt. 
Das Unzut de ist 
zu zäutresendenih Ge s u ch Anlage 7. 4 
um 
Heimatscheins 
Erteilung eines Staatsangehörigkeits- Ausweises 
für....-...-..-....-........-.................................. 
geboren am in.--.. 
wohnhaftin...................-.........................................................·...................·..-.........·.. 
Beruf..........-.................... 
Familienstand.......-..................·.....·..........-...........·.....·. »...........---.--.....-..-.-.....·-.......-..·. 
(ledig, verheiratet, verwitwet) 
und 
für seine nachbenannten Familienangehörigen 
a. Ehefren - -............................-..............--...........·.................. 
(Vorname, früherer Familienname, Geburtszeit, Geburtsort) 
b. minderjährige Kinder: 
(Name, Geburtszeit und Geburtsort eines jeden) 
  
  
  
  
  
  
  
  
PS 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.