Krlegsamt.
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Nummer 16
auch keine nützliche Arbeit leistet. Als Anreiz genügt auch
eine kleine Lohnsumme, da der Mann ja außerdem seine
militärische Löhnung und Verpflegung erhält. Der gefunde
Hilfsdienstpflichtige dagegen muß vom ersten Tage an
seinen Lebensunterhalt verdienen; die meisten Firmen
glauben, sie könnten für einen „Lehrling“ einen Lohn in
der dafür erforderlichen Höhe nicht bezahlen, umal sie dahnen
müssen, daß die Lente nach erfolgter Ausbilmit
rech
dung zu einer Konkurrenzfirma übergehen, und daß dadurch
tung besonderer, unter Aufsicht der Kriegsamtstellen
stehender Lehrwerkstätten für gefunde Silfsdienst-Hflichtige
em#pfehlen. In diesen können, ähnlich wie in den
Lazarettwerkstätten, Heeresaufträge erledigt werden und so
durch die erzielten Verdienste ein größerer Teil der Löhnungskosten
ausgeglichen werden. Das ist aber nur dann
möglich, wenn die allgemeinen Unkosten (Verzinsung und
Tilgung der Maschinen und Arbeitsplätze, Licht, Helzung
und Kraft) zum Teil von anderer Seite gedeckt werden.
In Maschinenbauschulen und dergl. stehen Räume und Lehrkräfte
wohl überall zur Verfügung. Falls sich die an der
guten Ausbildung in erster Linie interessierte Industrie
bereit findet, einen Beitrag für die Beschaffung der erforderlichen
Maschinen und Geräte zu leisten, würde sich die Einrichtung
ermöglichen lassen und der Erfolg unmitte bar der
Industrie zugitde kommen. Außerdem würden solche besonderen
Lehrwerkstätten den großen Vorteil haben, daß sie als
Muster für Anlernungsmöglichkeiten dienen können, daß
durch sie also der Erfahrungsaustausch erzielt würde, der
in den „Richtlinien“ vom 21. Februar unter III empfohlen
wird.
Je mehr die Industrie auf dem Gebiete der Umlernung
von Arbeitskräften Hand in Hand mit den Militärbehörden
arbeitet, um so einfacher und sicherer wird sich der Austausch
vollziehen, der bei dem bevorstehenden Herausziehen der
jungen, meist noch unausgebildeten k. v. Facharbeiter notwendig
wird.
*
Die Kriegsamistelle Coblenz schreibt:
Die Instandsetzung von landwirtschaftlichen Maschinen
und Geräten für die Frühjahrsbestellung ist im allgemeinen
beendet. Nun muß die Instandsetzung dieser M aschinen,
namentlich der Mähmaschinen und Dreschmaschinen, für die
Ernte ersolgen. Bei dem großen Arbeitermangel für derartige
Arbeiten ist es von größter Bedeutung, das dielenigen
Leute, die hierin Erfahrung haben, nicht in minder
wichtigen Berufen tätig sind. Jeder Schlosser und Schmied
findet sofort kohnende Beschäftigung, wenn er sich um diese
Arbeiten bewirbt, und er leistet gleichzeitig der großen
Sache damit einen guten Dienst. Die Maschinen-Ausgleichstellen,
deren Adressen bei der zuständigen Kriegsamtstelle
zu erfahren sind (val. auch oben S. 8/9 und das Verzeichnis
in Nr. 7, S. 14), weisen sofort A rbeitsgelegenheit nach.
Die Reparatur-Werkstätten für die landwirtschaftlichen
Maschinen sind in hohem Grade kriegswichtige Betriebe.
Ihre Angestellten find daher vor Einberufur Iisschreiben zum
Hilfsdienst gesichert.
Amtliche Mttlellungen und Nachrichten 11
In Magdeburg findet augenblicklich wieder ein Kurfus
für Fabrikpflegerinnen statt; Berlin und Posen haben
solche für die nächste Zeit in Aussicht genommen. Der Berliner
Kursfus wird einen praktischen und einen theoretischen
Teil umfassen und soll je nach der Vorbildung jeder einzelnen
Teilnehmerin 4—6 Wechen dauern. Praktische Arbeit
in Fabriken und Wohlfabrtsvereinen ist in Aussicht genommen.
Die Teilnahme am Kurfus verpflichtet zur Annahme
einer Stellung. In Posen beginnt der Lehrgang
Mitte Mai; er wird durch Vorträge mit anschließenden Belichtigungen
von Fabrikbetrieben, Kinderfürsorgeekurichtungen,
Volksküchen, Heimen und dergl. in die Aufgaben
der Fabrikpflegerin einführen.
Zur Teilnahme an beiden Kurfen werden nur sozial
erfabrene Frauen von mindestens 25 Jahren zugelassen.
In Frage kommen: Jugen doflegerinnen, Wohnungs-Pflegerinnen,
Lehrerinnen, Gewerbeschullehrerinnen,
Krankenpflegerinnen und Frauen, die andere Verufe in gehobener
Stellung ausgeübt und möglichst soziale Erfahrung
haben. Anmeldung nehmen die Frauenarbeitsstellen
bei den Kriegsamtstellen, Oberkommando in den Marken
und Posen entgegen.
*Reileausweise für Reklamierte.
Die Kriegsamtstelle Warschau vegt an, die in Nr. 12,
Seite 8 empfohlenen Reiseausweise für Reklamierte durch
behördliches Dienstfiegel beglanbigen zu lassen, da ein
lediglich von privater Seite ausgestellter Ausweis leicht zu
Fälschungen und mißbräuchlichen Benutzungen Veranlassung
geben könnte.
Mit Vornahme der Beglaubigung könnten — sofern
nicht eine militärische Dienststelle am Platze ist — die Po-Haei.
oder die amtlichen Handels- und Ger erbe-Vertretungen,
(Handels- und Handwerkskammern sowie die Gewerbeinspeltionen)
in Anspruch genommen werden, die in den
meisten Fällen bei der Begutachtung der betreffenden
Urlaubs- bew. Zurückstellungsgesuche schon mitgewirkt haben
und dahr in der Loge sind, eine Nachprüfung der Angaben
vorzunehmen und eine gewisse Gewähr für ihre Richtigkeit
zu Übernehmen.
5 —— .
* Kenderungen und ergänz ngen zum
Verzeichnig der Rriegsamtstellen.
Kriegsamtnebenstelle Mülhausen
ist der Kriegsamtstelle Straßburg (stellv. General-Kommando
XV. A.-K.)unterstellt worden.
Vorstand jetzt Oberleutnant der Landwehr I, Engler
Kriegsamtstelle Altona
Fernsprechanschluß für Fernverkehr: F (nicht Th Nr. 71 4