C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in München
Kommentar zum
Reichs= und Staatsangehörigkeitsgesetz
von
Dr. von Keller und Dr. Trautmann
Geh. Legationsrat und Vortragendem Rat Gerichtsassessor und Hilfsarbeiter im Reichs-
im Auswärtigen Amt amt des Innern
Etwa 45 Bogen gr. 89. Gebunden etwa M 18.—. Erscheint demnächst
Kommentar zum Vormundschaftsrecht
erläutert von
Reichsgerichtsrat August Fuchs
X, 509 Seiten Lex. 80 Geheftet M 12.—, in Halbfranz gebunden M 14.—
„Ein Werk, mit dem sich der Verfasser einen der ersten Plätze in der
deutschen Rechtswissenschaft erobert hat. Streng wissenschaftlich, auch ab-
weichenden Ansichten von Minderheiten gerecht werdend, ist dieser Kommentar des Vor-
mundschaftsrechts dem von Staudinger mindestens ebenbürtig. Auf 500 Seiten ist nur
das Vormundschaftsrecht behandelt. Dabei ist eine Vollständigkeit erzielt, welche den
Praktiker niemals im Stiche lassen wird. Ich habe das Luch an der Hand von Spezial-
literatur genau überprüft und bei dieser Methode keine Frage aufgefunden, auf welche
der Verfasser nicht in selbständigem Denken eine Antwort errungen hätte.“ Jahr-
buch des Verwaltungsrechts.
Kommentar zum Personenstandsgesetz
sowie zu den auf die Eheschließung bezüglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs
unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen sämtlicher Bundesstaaten von
Dr. C. Sartorius
o. Professor der Rechte in Tübingen
XXII, 548 Seiten 80 Gebunden M 10.—
„Das vorzüglich ausgestattete Buch zeichnet sich durch hohe Wissenschaftlichkeit, umfassende
Gründlichkeit und große Klarheit im Ausdrucke, sowie auch durch praktische Brauchbar-
keit aus; es kann deshalb den Standesbeamten, ihren vorgesetzten Verwaltungsbehörden
und den Gerichten zum Studium und für die Praxis bestens empfohlen werden.“
Zentralblatt für freiwillige Gerichtsbarkeit.
Kommentar zum Börsengesetz
nebst einer Darstellung der Rechtsgrundsätze über den Effektenhandel zwischen
Bankier und Kunden von
Dr. Arthur Nußbaum
Rechtsanwalt an den Landgerichten Berlin
XXXVIII, 443 Seiten Lex. 8% Gebunden M 15.—.