Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Einleitung. 27 
sein. Es ist das stolze Bekenntnis der Zugehörigkeit zu einem 
großen und mächtigen Staat geworden. Das Bewußtsein, ein 
Deutscher zu sein, erschöpft sich nicht mehr in einem Bündel senti- 
mentaler Erinnerungen; der heutige Auslandsdeutsche steht bei den 
jetzigen Verkehrsverhältnissen, bei der Leichtigkeit des brieflichen 
Verkehrs, bei der Entwicklung unserer Presse in dauerndem und 
lebhaftem Verkehr mit dem wirtschaftlichen und geistigen Leben 
seines Heimatlandes und mit denen, die ihm dort in irgendeiner 
Weise nahegestanden haben. Das Bewußtsein, ein Deutscher zu 
sein, gibt gleichzeitig das Gefühl der Sicherheit, das alle haben, 
die sich unter dem Schutze einer starken Flagge wissen. 
Und, meine Herren, auch das Deutsche Reich hat ein anderes 
Interesse als damals, diejenigen an sich zu fesseln, die über das 
Meer hinausgegangen sind; denn auch die Gründe der Auswanderung 
sind zu einem erheblichen Teil andere geworden als damals. Wer 
heute geht, geht nicht, um sich wirtschaftlich und politisch von seinem 
Vaterlande zu trennen; sondern ein großer Teil von denen, die 
hinausgehen, tun dies, um wirtschaftlich und politisch im Dienste 
ihres Vaterlandes zu arbeiten. Wir sind auch heute, dank unserer 
entwickelten Konsulatseinrichtungen, dank unserer starken Flotte in 
der Lage, diese Deutschen, die sich draußen als Deutsche fühlen, 
und die draußen sich eventuell auf den Schutz des Deutschen Reichs 
verlassen, im gegebenen Falle zu schützen. Daraus folgt zweifellos 
mit Recht die vielfach erhobene Forderung einer Beseitigung der 
Bestimmung des § 21 des Gesetzes von 1870. Es fragt sich nur, 
wie man den Forderungen, die in dieser Beziehung zwar erhoben, 
aber sehr wenig genau formuliert sind, gerecht werden kann. 
Nun, meine Herren, man hat gesagt, man müsse von dem 
Grundsatze ausgehen, daß die Eigenschaft als Deutscher, die wir 
durch die Geburt gewonnen haben, wo immer auch unsere Wiege 
gestanden hat, niemals verloren gehen kann. Man hat diese For- 
derung zusammengefaßt in der Formel „Semel Germanus, semper 
Germanus"“. Das klingt sehr schön, hat aber in die Praxis um- 
gesetzt seine Nachteile und andererseits auch nicht die Vorteile, die 
man sich davon verspricht. Wenn man grundsätzlich sich auf den 
Standpunkt stellt, daß, wer einmal Deutscher geworden ist, wer als 
Deutscher geboren ist, auch Deutscher bleiben soll, so wird man 
mindestens zugeben müssen, daß derjenige, der klar und ausdrücklich 
bekundet hat, daß er nicht Deutscher bleiben wolle, nicht in der
	        
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