Full text : Das Preußische Rechtsbuch. Erster Band. (1)

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Das  Gesetz  ist  am  6.  Dezember  1916  durch  Veröffentlichung
im  Reichsgesetzblatt  verkündet  worden  und  damit  in  Kraft  getreten.
Es  wird  durch  Beschluß  des  Bundesrats  außer  Kraft  gesetzt.  Der
Reichstag  schränkte  jedoch  diese  vom  Regierungsentwurf  geforderte
  Ermächtigung  des  Bundesrats  in  der  Erwägung,  daß  es
sich  um  ein  Kriegsnotgesetz  handelt,  dahin  ein,  daß  das  Gesetz  auch
ohne  einen  Bundesratsbeschluß  spätestens  einen  Monat  nach
Friedensschluß  mit  den  europäischen  Großmächten  außer  Kraft
treten  soll.

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Tarti  Marschner.  C###  SW.