Full text : Die Preussische Bank.

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fand,  weder  bedeutend  noch  anhaltend.  Werden  aber  all’  die  verschiedenen
  Anforderungen  an  die  Bank  zusammengenommen,  so
beliefen  sie  sich  auf  8  Mill.  Thlr.,  um  die  ihre  Barbestände  in
verhältnismässig  kurzer  Zeit  vermindert  wurden.  Dieser  plötzliche
  Bargeldabfluss  wirkte  ungünstig  auf  die  Deckungsverhältnisse
  der  Banknoten  ein.  Im  ersten  Geschäftsjahre  betrug  die
durchschnittliehe  Bardeckung  1051%  %,  im  zweiten  ging  sie  auf
7515  %  zurück.  Wenn  auch  die  letztgenannte  Deckung  immer
noch  höher  als  das  Doppelte  der  vorgeschriebenen  war  und  daher
als  durchaus  günstig  zu  bezeichnen  ist,  so  war  doch  der  Rückgang
um  380  %  ein  sehr  beträchtlicher.  Um  einem  weiteren  Metallabflusse
  vorzubeugen,  erhöhte  die  Bankverwaltung  Ende  März  den
Diskontsatz  und  Lombardzinsfuss  auf  5  %  und  letzteren  schon
‚wenige  Tage  später  auf  6  %,  den  höchsten  zulässigen  Zinsfuss.

Trotzdem  wäre  es  der  Bank  nicht  möglich  gewesen,  den  gesteigerten
  Ansprüchen  gerecht  zu  werden,  wenn  sich  nicht  der
Staat  ihrer  angenommen  hätte.  Von  diesem  erhielt  sie  ein  Darlehen
  von  3  Mill.  Thlrn.  auf  6  Monate  zu  4  %.  Ferner  gestattete
er  ihr  die  Benutzung  von  2  Mill.  Thlrn.  aus  den  bei  ihr  eingezahlten
  Staatsgeldern  auf  3  Monate.  Unterstützte  der  Staat
auf  diese  Weise  die  Bank  direkt,  so  kam  er  ihr  indirekt  noch
durch  die  Gründung  von  Darlehenskassen  zu  Hilfe  (Gesetz  betreffend
  die  Darlehenskassen  vom  15.  April  1848).

Diese  Kassen  gaben  den  Geschäftsleuten  Darlehen  gegen  genügende
  Sicherheit  in  Waren  oder  Effekten.  Wesentlich  war  aber
hierbei,  dass  die  Darlehen  nıcht  ın  barem  Gelde,  sondern  ın  Papier
unter  dem  Namen  ‚Darlehenskassenscheine“  gegeben  wurden.
Hierdurch  wurde  das  Lombardgeschäft  der  Preussischen  Bank  ergänzt.
  Die  Darlehenskassenscheine  sollten  statt  des  baren  Geldes
ziırkulieren.  An  allen  öffentlichen  Kassen  wurden  sie  in  Zahlung
genommen,  für  Privatpersonen  bestand  dagegen  ein  Annahmezwang
  nicht.  Als  Höchstbetrag  dieses  zur  Aushilfe  geschaffenen
Geldsurrogates  wurde  dıe  Summe  von  10  Mill.  Thlrn.  festgesetzt,
wobeı  aber  nicht  unbeachtet  bleiben  darf,  dass  für  die  Darlehenskassenscheine
  eine  vollständige  Deckung  vorhanden  war.  Nachdem
  die  erste  Darlehenskasse  ın  Berlin  am  16.  Mai  1848  errichtet
war,  wurden  ım  Jaufe  der  nächsten  Monate  in  20  anderen  preussischen
  Städten  derartige  Institute  eröffnet,  wodurch  die  Zirkulatıonsmittel
  eine  weitere  Erhöhung  erfuhren.

Schr  nahe  lag  damals  die  Frage,  warum  die  Preussische  Bank
die  von  den  Darlehenskassen  ausgeführten  Lombardgeschäfte  nicht
selbst,  machte  und  statt  der  Darlehenskassenscheine  Banknoten
ausgab.  Hiergegen  sprachen  mancherleı  Gründe.  Zunächst  war
der  Maximalbetrag  der  von  der  Bank  auszugebenden  Banknoten
gesetzlich  festgelegt  und  schon  ın  den  ersten  Jahren  ihres  Bestehens
  beinahe  erreicht.  Von  diesem  Maximalbetrage  durfte  aber
nur  höchstens  ein  Sechstel  durch  Lombardforderungen  gedeckt