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fand, weder bedeutend noch anhaltend. Werden aber all’ die verschiedenen
Anforderungen an die Bank zusammengenommen, so
beliefen sie sich auf 8 Mill. Thlr., um die ihre Barbestände in
verhältnismässig kurzer Zeit vermindert wurden. Dieser plötzliche
Bargeldabfluss wirkte ungünstig auf die Deckungsverhältnisse
der Banknoten ein. Im ersten Geschäftsjahre betrug die
durchschnittliehe Bardeckung 1051% %, im zweiten ging sie auf
7515 % zurück. Wenn auch die letztgenannte Deckung immer
noch höher als das Doppelte der vorgeschriebenen war und daher
als durchaus günstig zu bezeichnen ist, so war doch der Rückgang
um 380 % ein sehr beträchtlicher. Um einem weiteren Metallabflusse
vorzubeugen, erhöhte die Bankverwaltung Ende März den
Diskontsatz und Lombardzinsfuss auf 5 % und letzteren schon
‚wenige Tage später auf 6 %, den höchsten zulässigen Zinsfuss.
Trotzdem wäre es der Bank nicht möglich gewesen, den gesteigerten
Ansprüchen gerecht zu werden, wenn sich nicht der
Staat ihrer angenommen hätte. Von diesem erhielt sie ein Darlehen
von 3 Mill. Thlrn. auf 6 Monate zu 4 %. Ferner gestattete
er ihr die Benutzung von 2 Mill. Thlrn. aus den bei ihr eingezahlten
Staatsgeldern auf 3 Monate. Unterstützte der Staat
auf diese Weise die Bank direkt, so kam er ihr indirekt noch
durch die Gründung von Darlehenskassen zu Hilfe (Gesetz betreffend
die Darlehenskassen vom 15. April 1848).
Diese Kassen gaben den Geschäftsleuten Darlehen gegen genügende
Sicherheit in Waren oder Effekten. Wesentlich war aber
hierbei, dass die Darlehen nıcht ın barem Gelde, sondern ın Papier
unter dem Namen ‚Darlehenskassenscheine“ gegeben wurden.
Hierdurch wurde das Lombardgeschäft der Preussischen Bank ergänzt.
Die Darlehenskassenscheine sollten statt des baren Geldes
ziırkulieren. An allen öffentlichen Kassen wurden sie in Zahlung
genommen, für Privatpersonen bestand dagegen ein Annahmezwang
nicht. Als Höchstbetrag dieses zur Aushilfe geschaffenen
Geldsurrogates wurde dıe Summe von 10 Mill. Thlrn. festgesetzt,
wobeı aber nicht unbeachtet bleiben darf, dass für die Darlehenskassenscheine
eine vollständige Deckung vorhanden war. Nachdem
die erste Darlehenskasse ın Berlin am 16. Mai 1848 errichtet
war, wurden ım Jaufe der nächsten Monate in 20 anderen preussischen
Städten derartige Institute eröffnet, wodurch die Zirkulatıonsmittel
eine weitere Erhöhung erfuhren.
Schr nahe lag damals die Frage, warum die Preussische Bank
die von den Darlehenskassen ausgeführten Lombardgeschäfte nicht
selbst, machte und statt der Darlehenskassenscheine Banknoten
ausgab. Hiergegen sprachen mancherleı Gründe. Zunächst war
der Maximalbetrag der von der Bank auszugebenden Banknoten
gesetzlich festgelegt und schon ın den ersten Jahren ihres Bestehens
beinahe erreicht. Von diesem Maximalbetrage durfte aber
nur höchstens ein Sechstel durch Lombardforderungen gedeckt