IV. Die auf die Staatsangehörigfeit bezüglichen Beftimmungen ujwm. 143
der Danziger Staat3angehörigfeit und über das Optionsrecht der Wohit-
fig in Deutfchland außer Betracht bleibt.
Art. 2. Die Option erfolgt dur) Abgabe einer Erklärung gegeit-
über der zuftändigen Behörde.*) |
Zuftändig zur Entgegennahine der Erklärungen jind für die im
Deutichen Neiche oder im Gebiete der Freien Stadt Danzig Jich aufhal--
tenden Optionsberechtigten in Stadtfreifen die Drtspolizeibehörde, in
Landkreifen der Landrat des Aufenthaltsort3,*), im übrigen die Diplo-
matiijhden und EZonfularifchen Vertreter de3 Deutichen Reichs oder
Danzig2. |
Wenn die Option vor einer Behörde erklärt wird, Die außerhalb
de8 Gebiet3 der Freien Stadt Danzig ihren Siß Hat, fo ift die gemäß;
Artilel 105 des Friedensvertrag3 erlangte Anwartichaft auf die Dan-
ziger Staat3angehörigfeit durch eine Befcheinigung nachzumeifen, die von
der zur Ausftellung von Heimatjcheinen zuftändigen Danziger Behörde
auögeftellt wird.
Die Erflärung muß zu Protokoll oder in gerichtlic) oder notariell
beglaubigter Zorm erfolgen; über die Erflärung ift von der fie ent-
gegennehmenden Behörde ein Ausweis zu erteilen, worin aud) die in den
Befig der gewählten StaatSangehörigfeit gelangenden Familienmit-
glieder aufgeführt werden follen.
Die ordnungsmäßig erfolgte Abgabe der Erklärung bewirkt den
Erwerb der gewählten Staat3angehörigfeit unter PVerluft der Anmwart-
fhaft aus Wrtifel 105 des FriedenspertragS oder der auf Grund diejes
Artilel3 erworbenen Staat3angehörigfeit.
Art. 3. Für elternlofe Berfonen unter achtzehn Sahren, fir
Minderjährige von mehr al3 achtzehn Kahren, bei denen die VBoraus-
jegungen der Entmündigung vorliegen, fowie für folhe Berjonen, die
entmündigt oder unter vorläufige Bormundichaft geftellt worden jind,
wird die Option ducch die gefeßlichen Bertreter ausgeübt.
Den Berjonen, für welche Eltern, Vormünder oder fonftige gefeb-
lide Vertreter die Option ausgeübt haben, jteht innerhalb der Option3-
jrift ein Widerrufsrecht zu, wenn fie vor Ablauf der Frift das achtzehnte
Lebensjahr vollendet Haben, oder wenn vor Ablauf der Frift der Grund
der gejeblichen PBertretung fortgefallen ift. Auf die Ausübung be3.
Widerrufsreht3 finden die Beltimmungen de3 Artifel3 2 des gegen-
wärtigen Vertrags entjprechende Anwendung.
Art. 4 Das Optionsrecht erlifcht duch einen in den Formen
des Artitel3 2 erflärten Berziht auf die Option. Der Verzicht er-
ftrecft feine Wirkung auf den gleichen PBerfonenfreis, auf den die Option
ihre Wirkung ausüben mirde.
Auf den Verzicht finden die Bejtimmungen de3 Xrtifel3 3 finn-
gemäße Anwendung. Die Ausübung des im Xrtifel 3 Abi. 2 vorge
jehenen Widerrufsrechts gilt al3 Ausübung des Optiongrecdht3.
+ Yuftändig zur Entgegennahme der Erklärungen ift jür Die
ih in Bayern aufhaltenden DOptionsberedtigten in den unniittel-
baren Städten der Stadtrat, im übrigen da3 Bezirf3amt de3 Aufent-
halt3ort3 (Bayer. MinBel. vom 16. März 1921 Nr. 470 g3, StAnz.
Nr. 65).