Full text: Deutscher Geschichtskalender über die wichtigsten politischen und kulturhistorischen Ereignisse für jeden Tag des Jahres von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart.

15. März. 
933. Kaiser Heinrich I. schlägt bei Riade (Rietheburg), un- 
weit Merseburg, die Ungarn so gründlich, dass sie in wilder 
Flucht das deutsche Gebiet verlassen. 
1000. Kaiser Otto III. kommt, durch Papst Sylvester II. dazu 
veranlasst, auf einer Pilgerfahrt zum Grab des „heiligen“ Adal- 
bert nach Gnesen. 
„Barfuss, in schlechtem Pilgergewand, warf er sich nieder am 
Grabe des Heiligen, beichtete unter vielen Thränen und in grosser Zer- 
knirschung seine Sünden, und flehte um die Fürbitte des Heiligen.“ 
1077. Kaiser Heinrich IV. wird auf dem Fürstentage zu Forch- 
heim des Thrones entsetzt und Herzog Rudolf zum König 
gewählt. 
1257. Frankfurter Kaiserwahl. 
Der Erzbischof von Trier, ein Abgeordneter Böhmens, der Herzog 
von Sachsen für sich und den Markgrafen von Brandenburg wählen den 
König Alphons von Kastilien als Gegenkaiser. — „So machte 
man dann immer reissendere Fortschritte, die Schmach und das Unglück 
des Vaterlandes zu vollenden!“ 
1272. König Enzius, Sohn des Kaisers Friedrich II. stirbt nach 
23jähriger Gefangenschaft. 
1452. Der deutsche König Friedrich Ill. wird vom Papst Eugen IV. 
zum deutschen Kaiser gekrönt. 
1529. Der Reichstag von Speyer eröffnet, in der Absicht, 
„gegen die Lutherische Partei Ernst zu gebrauchen.“ 
Sowohl die Einleitungen hierzu, als die Verhandlungen selbst ver- 
riethen feindselige Absichten der katholischen Partei gegen die evange- 
lische. Es kam auf der Reichsversammlung durch Stimmenmehrheit ein 
Beschluss zu Stande, wodurch der weitern Ausbreitung der 
evangelischen Lehre ein Ziel gesetzt werdensollte, hierauf 
Vereinigung der evangelischenStände zueinerProtestations- 
schrift (daher Protestanten). 
1548. Kaiser Karl V. erlässt auf dem Reichstag zu Augsburg 
ein Reichsgesetz, „wie es der Religion und der Kirchen- 
güter halb bis zum Austrag der allgemeinen Kirchenversammlung 
gehalten werden solle.“ Dieses Reichsgesetz hiess das Interim.
	        
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