6 —
5. Januar.
1106. Heinrich V. eignet sich in widerrechtlicher Weise Krone
und Scepter, Kreuz und Lanze von seinem Vater, Heinrich IV.,
an und wird Tags darauf wiederholt von den zu Mainz ver-
sammelten zweiundfünfzig Fürsten zum Könige der Deutschen
gewählt, und erhält als solcher die priesterliche Königsweihe.
1205. Die zweite Krönung Philipps von Schwaben findet
in Mainz statt.
1209. Richard von Kornwall und Poitou, römisch-deutscher
König, zu Winchester in England geboren.
1477. Schlacht bei Nancy, in welcher die mit den Elsässern
verbundenen Schweizer den Herzog Karl (den Kühnen) von Bur-
gund vollständig schlagen, und dieser auf der Wahlstatt sein
bewegtes Leben endet.
Als Karl sich am Morgen jenes Tages aufs Pferd schwang, fiel seine
Helmzier, ein goldener Löwe, auf den Sattel herab; „das ist von Gott,“
sprach er düster und gab, an seinen Tod denkend, seinen Dienern ver-
siegelte Befehle.
1531. Die Wahl FerdinandsI., des Bruders Karls V. zum römı-
schen König wird zu Köln vollzogen, was die Veranlassung
zu dem „Schmalkaldischen Bündnisse“ der Protestanten
gab.
1579. Die wallonischen Landschaften Artois und Hennegau nebst
mehreren Städten schliessen einen Bund unter sich zur Auf-
rechthaltung der katholischen Religion.
1675. Schlacht bei Türkheim. Der französische Feldherr Tu-
renne schlägt dıe verbündeten Oesterreicher und Brandenburger.
1676. Die Brandenburger, 400 Mann unter Oberst Hallard,
schlagen den von 40 Geschützen unterstützten Sturm des schwe-
dischen Heeres unter General von Mardefeld, bei Wolgast
in Pommern, glänzend zurück.
1797. General Vogel von Falkenstein geboren.
1807. Das befestigte Breslau fällt nach vierwöchentlicher Belager-
ung der württembergisch-bayerischen Truppen, trotzdem dasselbe
noch mit Allem wohlversehen ist, in deren Hände.
Zweimal versuchte der Fürst von Anhalt-Pless die Festung zu ent-
setzen, aber es misslang, da die Besatzung nicht das Geringste that,
ihn zu unterstützen.
1813. Die Russen unter Wittgenstein besetzen Königsberg.
1831. Der Kurfürst Wilhelm II. von Hessen unterzeichnet die ihm
abgenötigte neue Verfassungsurkunde.