Full text: Deutscher Geschichtskalender über die wichtigsten politischen und kulturhistorischen Ereignisse für jeden Tag des Jahres von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart.

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1832. Otto 1., zweiter Sohn des Königs Ludwig I. von Bayern, 
wird zum griechischen Thron berufen. 
1833. Johannes Brahms, vorzüglicher Klavierkomponist, zu 
Hamburg geboren. 
1861. Annahme der Grundsteuervorlage im preussischen Herren- 
hause. 
1866. Erstes Attentat auf den preussischen Minister- 
präsidenten Grafen von Bismarck unter den Linden in 
Berlin, indem der 22jährige Ferdinand Cohen (Blind) mehrere 
Pistolenschüsse auf ihn abfeuerte, weil er ihn, nach seiner Aus- 
sage, für den ärgsten Feind der deutschen Einheit und Freiheit 
hielt. 
1867. Auf Vorschlag Russlands treten zu London die Gesandten 
derjenigen Mächte, welche den Vertrag von 1839 betr. Luxem- 
burg unterzeichnet haben, zusammen, um sich bezüglich der 
„Luxemburger Frage“ zu verständigen. 
1870. Schluss des (letzten) Zollparlaments. 
1874. Erlass des Reichspressgesetzes. 
1880. Der vormalige preussische J ustizminister Leonhardt stirbt. 
Er machte sich um die Reform des preussischen Rechtswesens und 
um die Vollendung der deutschen Justizgesetze hoch verdient. 
  
8. Mai. 
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1394. Die Böhmen nehmen den römisch-deutschen König Wenzel 
in Haft und halten ihn mehrere Monate im Königsschlosse zu 
Prag gefangen. 
Die Gefangennahme geschah auf Anstiften des Markgrafen Jobst 
von Mähren und des Königs Sigismund von Ungarn. 
1521. Kaiser Karl V. erlässt ohne spezielle Zustimmung der Reichs- 
versammlung und ohne die sonst üblichen Formalitäten einzu- 
halten, das Wormser Edikt, wodurch: 
1. Dr. Marthin Luther als Ketzer und ausgestossenes Glied 
der Kirche, mit der Reichsacht belegt, 2. bei Strafe der Acht, die Auf- 
nahme desselben untersagt, und dafür im Fall der Betretung die Ver- 
haftung und Auslieferung an den Kaiser befohlen wurde, 3. bei derselben 
Strafe die Verbreitung seiner Bücher verboten, und endlich 4. vorge- 
schrieben wurde, dass von nun an weder ein Drucker noch ein Anderer 
Bücher theologischen Inhalts ohne Erlaubnis der Ordinarien des betreffen- 
den Orts oder deren Stellvertreter drucken dürfe.
	        
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