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kimpfenden Prinzipien der Zeit, und weiss hierbei auch dem religiösen
‚iemente Rechnung zu tragen, und verleugnet nirgends den Drang einer
edlen idealen Natur.
1873. Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und
Errichtung eines königlichen Gerichtshofes für
kirchliche Angelegenheiten in Preussen.
1877. Enthüllung des Liebig-Denkmals in Darmstadt.
13. Mai.
1327. Kaiser Ludwig der Bayer hält in Mailand seinen feier-
lichen Einzug, wo er bei der Bürgerschaft eine freundliche Auf-
nahme findet und als lombardischer König gekrönt wird.
1534. Schlacht bei Lauffen am Neckar. Sieg Herzogs Ulrich
von Württemberg über den schwäbischen Bund.
1618. Die böhmischen Landstände treten zusammen, um aus
dem Munde der Statthalter die Entschliessung des Reichsober-
hauptes auf ihre Bittschrift, wegen Einhalt der Ver-
folgungen der evangelischen Religion, entgegen zu
nehmen.
Da Kaiser Matthias nämlich die „eigenmächtige Versammlung der
Landstände“ überhaupt als eine „Missachtung seiner Gewalt“ auffasste,
so war er über deren Vorgehen so gereizt, dass er sich in seiner Person
beleidigt wähnte, und den Landständen in seinem ablehnenden Antwort-
schreiben noch bittere Verweise erteilte, welchen selbst versteckte Droh-
ungen beigemischt waren. Es kam daher zu hitzigen Hrörterungen,
Man fragte die Statthalter, ob das kaiserliche Schreiben mit ihrem Bei-
rat und Gutheissen erlassen worden sci? — und da sich herausstellte,
dass die bekanntermassen heftigsten Protestantenverfolger,
die Statthalter Slawata und'Martinitz die eigentlichen Urheber desselben
waren, und dies offen bekannten, so bemächtigte sich die Versammlung
der Beiden und stürzte sie mit dem Geheimschreiber Fab-
ricius durch die Fenster des hohen Schlosssales in den
Graben. Wenngleich die drei kaiserlichen Diener mit dem Schrecken
davon kamen, so knüpften sich doch an diesen Vorfall welthistorische
Folgen, da durch ihn der Religionskrieg entzündet wurde,
welcherDeutschlanddreissigJahre lang verheeren sollte.
1634. Die Sachsen erringen bei Liegnitz einen glänzenden Sieg
über die Kaiserlichen.