Full text : Württembergische Geschichtsquellen. Zweiter Band. (2)

26  Einleitung.

Über  die  Grundsätze,  welche  die  Redaktoren  des  Lorscher  Urkundenwerks
  befolgten,  hat  sich  sowohl  der  erste  Schreiber  in  der
Vorrede  und  im  Text  des  Chronicons')  wie  beim  Beginn  der  Privaturkunden?),
  als  auch  der  Verfasser  des  Traditionsbuchs  über  den
Lahngau  und  die  Wetterau  in  seiner  Vorrede?)  kurz  geäussert.

Beide  wollen  den  Inhalt  der  Originale  vollkommen  treu  wiedergeben‘).
  Sie  sind  sich  bewusst,  dass  jede  Untersuchung  die  Übereinstimmung
  ihrer  Aufzeichnungen  (dem  Inhalt  nach)  mit  den  Originalen
  bestätigen  müsse).  Will  doch  ihre  ganze  Arbeit  nichts  anderes
  sein  als  eine  transcriptio  der  alten  Urkunden‘)  und  eime  Zusammenfassung
  des  gesamten  Urkundenmaterials’),  Die  Schreiber
hatten  die  in  der  Bibliothek  aufbewahrten  Originalurkunden  vor  sich?).
Ausdrücklich  wird  bemerkt,  wenn  sich  das  Original  einer  Urkunde
nicht  finden  liess).  Bei  der  Schenkung  einer  Gerniu  und  ihres
Gatlen  Grimolt  in  Handschuchsheim  erinnerte  sich  der  Schreiber  der
Schenkung  einer  Gerniu  in  Sahgenheim  (Grosssachsen  an  der  Bergstrasse)
  und  hielt  beide  für  eine  Person;  er  gab  nun,  da  das  Original
  der  letzteren  Schenkungsurkunde  nicht  sogleich  gefunden  wurde,
eine  kurze  Notiz  über  die  geschenkten  Objekte,  die  sich  aber  unrichtig
erweist,  wenn  man  das  Original  vergleicht,  das  der  Schreiber  später
mitteilte!°).  Aber  dieses  Beispiel  beweist,  dass  man  in  Lorsch  ausser
den  Urkunden  noch  irgend  welche  alte,  kurze  Aufzeichnungen  über
die  Schenkungen,  am  wahrscheinlichsten  Traditionsverzeichnisse"!),  hatte.

von  Knonau,  Jahrbücher  des  Deutschen  Reiches  unter  Heinrich  IV.  und  leinrich
  V.  1,  483  Anm.  173.

ı)  L.  1,  1,  35;  M@.  21,  341,  355.  —  ?)  L.  1,  83.  —  °)  L.  3,  231.  —
*)  Der  erste  Schreiber  sagt:  salva  veritate,  L.  1,  35;  MG.  21,  356;  plena
fide,  L.  1,  263;  der  zweite:  cum  omui  veritate,  L.  3,  231.  —  °)  Der  erste
Schreiber:  que  studiosius  inquireuti  in  originalibus  cartis  inserta  reperientur,
L.  1,  4;  MG.  21,  342;  der  zweite:  .  .  incredulus  .  .  revolvat  in  bibliotheca
sancti  Nazarii  cartulas  et  inveniet  ibi  omnia,  sicut  a  nobis  sunt  oonscripta,
L.  3,  231.  —  °)  Transcriptio  privilegiorum,  L.  1,  1;  M@.  21,  341.  Vgl.  L.  1,
9,  35,  71;  M@.  21.  344,  355,  371;  L.  1,  283,  wo  auch  der  Ausdruck  retexere
gebraucht  ist.  —  ')  Ex  Jiversis  sparsim  exemplaribus  in  unius  corpuris  fascem
collecturi,  L.  1,  1;  MG.  21,  341.  —  °)  S.  Anm.  5:  recurrens  ad  originalia,
L.  1,  9;  MG.  21,  344.  —  °)  L.  1,  93;  M@.  21,  379:  donationem  descriptam
nondum  reperimus.  —  '°)  I.  1,  140;  MG.  21,  396.  Die  Zahlen  stimmen  nicht,
wie  auch  das  Daium.  Denn  zuerst  setzte  er  die  Schenkung  in  das  Jahr  891,
während  sie  nach  dem  Original  in  das  Jahr  989  gehört.  —  *\)  Gewiss  waren
die  alten  8  Fuldaer  codicelli  (8.  unten),  das  von  Cozroh  für  die  Freisinger
Kirche  angelegte  Traditionsbuch,  der  Breviarius  des  Abts  Urolf  von  Niederaltaich
  (766-814)  über  die  Altaicher  Schenkungen  und  das  Emmeramer