Full text : Württembergische Geschichtsquellen. Zweiter Band. (2)

Aus  dem  Codex  Lasreshamensis.  97

Diese  werden  die  Schreiber  benützt  haben,  wo  sie  die  Originale  nicht
fanden.  So  wird  sich  erklären,  dass  über  den  Ufgau  erst  nur  ganz
kurze  Notizen  gegeben  wurden’),  während  im  Nachtrag  die  Urkundenauszüge
  nachgeholt  wurden”).  Ebenso  setzt  das  Güterverzeichnis  eine
alte  Vorlage  voraus?).

Unter  plena  fides,  mit  weicher  die  Lorscher  Schreiber  arbeiten
wollten,  verstanden  sie  nicht  eine  wörtlich  genaue,  vollends  nicht  eine
diplomatisch  genaue  Wiedergabe  ihrer  Vorlage.  Sie  wollten  die  Urkunden
  für  die  Leser  ihrer  Zeit  verzeichnen.  Die  alten  Urkunden
aber  gaben  ihre  Texte  in  einem  Bl,  in  weichem  sie  nur  barbarismos
und  solecismos,  verborum  vitia*)  /unden.  Deshalb  klagt  der  Chronist
  über  dictiones  intereise  sive  intricate  und  casus  amfractuosi  vel
preposterati®)  in  den  alten  Urkunden,  wie  in  den  salischen  und  rijuarischen
  Gesetzen.  Das  schien  dem  Geschmack  ihrer  Zeit  nicht
mehr  zu  entsprechen‘),  darum  hielten  sich  die  Lorscher  Schreiber  für
berechtigt,  den  Wortlaut  der  Urkunden  grammatisch  richtig  wiederzugeben,
  doch  wollten  sie  dabei  bescheiden  verfahren’).  Durch  dieses
Verfahren  ist  eine  reiche  Quelle  für  unsere  Kenntnis  der  Urkundensprache
  der  karolingischen  Zeit  verloren  gegangen.  Doch  sind  die
Änderungen  fast  durchaus  stilistischer  Art,  während  uns  aus  dem
Sprachschatz  jener  Zeit  doch  eine  ganze  Reihe  eigenartiger  Beyriffe
erhalten  ist®).  Aber  immerhin  bleibt  das  Verfahren  der  Lorscher
Schreiber  beklagenswert.

Wie  man  auf  die  Wiedergabe  der  sprachlichen  Eigenart  der
Vorlagen  verzichtete,  so  auch  auf  den  vollen  Wortlaut  der  Urkunden.
Man  glaubte  sich  berechtigt,  weil  man  nur  den  praktischen  Zweck,
dem  das  Werk  dienen  sollte,  und  den  Geschmack  des  zwölften  Jahrhunderts
  im  Auge  hatte,  welchem  pleraque  tum  vetustate  obliterata,

Schenkungsbuch  Anamods  nicht  vereinzelt;  vgl.  Waitenbach,  Deutsche  Geschichtsquellen
  1,  270.  Karl  Roth,  Beiträge  zur  Deutschen  Sprach-,  Geschichtsund
  Ortsforschung  (München  1850)  Heft  11,  S.  17.

)  L.  104.  —  °)  L.  3,  146-149.  L.  35-3553.  —  ')  S.  w.  —
‘)  L.  1,9;  MG.  21,  34.  —  °)  L.  1,  1;  MG.  1.  c.  —  °)  Nos,  qui  politiores
loquendi  amamus  munditias  ].  c..  —  °)  Omnia  corrigere  pro  ipsa  antiquiLatis
reverentia  nee  volumus  nec  debemus,  }.  c.  —  °®)  Vgl.  das  leider  nicht  vollständige
  Sachregiste  von  Lamey  L.  3,  Anhang  m  f.:  ascile,  baccinum,  bacho,
bifangus,  biunda,  brenna,  caldaria,  captura,  casticium,  cera  denariata,  doma,
«drietum,  farina  emeratia,  terra  fenarica.  oder  fenaria,  haftunna,  lagha,  lachus,
iazeshuba,  mannire,  moaticum,  petia,  petiola,  proprisus,  proprindere  (L.  339,
6528)  ratio  (=  Hofraith  L.  505,  636),  scamellus  (vgl,  Schemelsberg  bei  Weinsberg),
  sortes  hubanne  (L.  3684),  vinna,