Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

  
278 Binmenhandel. VI. Buch. 
  
Her Umsatz der Warenhäuser ist für einige Jahre amtlich berechnet worden. Er 
wurde festgestellt für das Zahr: 
190068 ........ auf 143 Millionen Mark 
1908. ............ „ 176 2 „ 
19000 „ 196 „ „ 
10007008 „ 216 » 
Auf Grund dieser Bezifferungen wird man den warenhaussteuerpflichtigen Umsatz 
schätzen können für das Jahr: 
1008 auf 230 Millionen Mark 
10000: „ 250 * » 
1910................ „ 270 2 » 
1911................ „ 300 „ » 
1912................ ,,350«,, 
Zu diesen Summen treten noch die Beträge des Umsatzes an Waren, die in den 
Warenhäusern zwar geführt werden, aber laut Gesetz von der Warenhaussteuer frei- 
bleiben, sowie der Umsatz im Großhandel, der ebenfalls steuerfrei ist. 
In welchem Grade die Konkurrenz der Warenhäuser für die übrigen Betriebe 
des Kleinhandels fühlbar geworden ist, läßt sich an der Hand der Umsatzstatistik schwer 
nachweisen, da wohl Schätzungen des Umsatzes der Warenhäuser, nicht aber Ziffern über 
den Gesamtumsatz der Detailgeschäfte zur Verfügung stehen. Man ist auf Mutmaßungen 
angewiesen, die im besten Falle nur amnähernd richtig sind; es geht hier wie bei den Be- 
rechnungen, wie sie z. B. über Volksvermögen und Volkseinkommen angestellt werden. 
Schätzt man das jährliche Volkseinkommen in Preußen auf 25 Milliarden Mark und nimmt 
man an, daß von dieser Summe die Hälfte zur Deckung der Nahrungs-, Kleidungsbedürf- 
nisse usw. in die Verkaufsläden wandert — für die kleinen Einkommen ist diese Quote 
ohne Zweifel zu tief gegriffen — so gelangt man zu dem Ergebnis, daß zurzeit der Anteil, 
den die Warenhäuser an den Umsätzen des Detailhandels haben, nicht wesentlich über 
3% hinausgeht. Anders sieht aber die Rechnung aus, wenn man den Umstand berück- 
sichtigt, daß der Wettbewerb der Warenhäuser sich nicht gleichmäßig über das ganze 
Staatsgebiet erstreckt, sondern sich vorzugsweise in den Großstädten entfaltet. Am 
schärfsten ist er in Berlin. Im Jahre 1912 entfiel reichlich die Hälfte der in ganz Preußen 
veranlagten Warenhaussteuer allein auf Berlin. Da für diese Stadt der Satz der Waren- 
haussteuer, der zur Erhebung gelangt, auf ungefähr 1% zu schätzen ist — für die 
Riesenbetriebe, die in Berlin bestehen und an sich bis zu 2% besteuert werden könnten, 
ermäßigt sich die Steuersumme nach # 5 des Warenhaussteuergesetzes unter Umständen 
bis auf die Hälfte — ergibt sich, daß die 20 Warenhäuser, die im Jahre 1912 in Berlin 
gezählt wurden, einen Umsatz von nahezu 200 Millionen Mark hatten. Der Prozentsatz, 
den diese Summe von dem Gesamtbetrage der im Berliner Detailhandel umgeschlagenen 
Werte ausmacht, ist naturgemäß um ein mehrfaches höher als der oben für Preußen er- 
mittelte Ourchschnittssatz; selbst wenn man den starken durch den Fremdenverkehr er- 
höhten Konsum Groß-Berlins mit ansehnlichen Ziffern einsetzt, wird man annehmen 
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