268 Die soziale Medizin und soziale Hygiene. X. Buch.
gehören die Bleifarben- und Bleizuckerfabriken, die Herstellung von Alkali-
chromaten, Zinkhütten, Zink- und Bleierzbergwerke, Quecksilber - Spiegel-
beleganstalten, Glashütten, Fabriken elektrischer Akkumulatoren, die Betriebe
zur Herstellung von Thomasschlacken mehl, Anilin-, A##tro- und Aminoverbin---
dungen.
Die Zulassung jugendlicher Arbeiter zu Beschäftigungen dieser Art ist abhängig
von einem Zeugnis, das ein von der höheren Verwaltungsbehörde ermächtigter Arzt
ausstellen muß. Für viele Betriebe, dazu gehört auch die Tabakbearbeitung, ist die
Entfernung des entstehenden Staubes und etwaiger Dünste neben ausreichendem Licht,
Luftraum und Luftwechsel die erste Aufgabe. Für die Metallschleifereien und die
Bearbeitung des Sandsteins ist die Arbeit unter Wasserzufluß ein wichtiges Schutz-
mittel. Für Kunstwollfabriken, Lumpensortierereien, Roßhaarspinmereien ist die
möglichst maschinelle Bearbeitung und die Entfernung des Staubs durch Exhaustoren
empfohlen worden. Dasselbe gilt für die Tabakbearbeitung, Spinnereien und Webereien.
Während in früherer Zeit Spinner und Weber und besonders die Weber der Haus-
industrie in hohem Maße an Tuberkulose starben, hat die Einführung des mecha-
nischen Betriebs in großen luftigen Sälen mit den Einrichtungen moderner Hygiene den
erfreulichen Erfolg zu verzeichnen, daß die Schwindsuchtssterblichkeit in dieser In-
dustrie ganz beträchtlich zurückgegangen ist.
In Betrieben mit giftigem Staub ist das Tragen von Arbeitsanzügen und Mützen
angeordnet, bei hautreizenden und schädigenden Stoffen Einfetten oder Benutzung
wasserdichter Handschuhe oder entsprechenden Schuhzeugs, bei Gefahr elektrischer
Kraftübertragung die Benutzung von Gummihandschuhen und Gummischuhen.
Bielfach ist es notwendig, die Arbeiter Respiratoren tragen zu lassen, um die Atmungs-
organe zu schützen. Es kommt das vor allem bei der Bearbeitung der verschiedenen Blei-
verbindungen in Betracht. Bei der Verarbeitung von Phosphorverbindungen ist das
Abführen der Dämpfe und die Einrichtung eines großen Luftraumes gesetzlich ange-
ordnet. Die gleiche Verordnung besteht für Betriebe, in welchen Quecksilber verarbeitet
wird. Für diese ist auch eine gewisse kühle Temperatur vorgeschrieben. Ebenso haben
die Verarbeitung von Alrsenik, Antimon, Schwefelkohlenstoff, Nitrobenzol Veranlassung
zu gesundheitspolizeilichen Gesetzen und Vorschriften gegeben.
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Anordnung, daß die Arbeiter in den Arbeits-
räumen keine Speisen und Getränke nehmen, nicht rauchen, schnupfen und Tabak
kauen dürfen. Nach Aufhören der Arbeit sollen sie die Arbeitskleider ablegen eine gründliche
Waschung, ambesten ein Bad, nehmen, Finger, Nägel, Mund, Zähne, Naseneingang sorg-
fältig reinigen und dann eine andere Kleidung anlegen. Ee ist erfreulich an der Hand der
Statistik zu verfolgen, wie sehr sich die gewerblichen Vergiftungen vermindert haben. Am
deutlichsten dokumentieren sich die Erfolge in den Spiegelfabriken von Fürth und Nürn-
berg; aber in allen Betrieben, in welchen die Arbeiter die Vorschriften befolgen, ist eine
wesentliche Besserung gegen früher nicht zu verkennen. Die Schwierigkeit beruht nur
in der konsequenten ODurchführung der Arbeitsordnungen.
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