Full text: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Vierter Band. (4)

  
382 Die technischen Wissenschaften. X. Buch. 
  
ferner nach der üblichen Methode von Referaten, Leitsätzen und Verhandlungen in dem 
deutschen Verein für öffentliche Gesundheitspflege hervorgerufen. Davon sind 
besonders folgende Gegenstände fruchtbar geworden und mögen sowohl die Wichtigkeit 
als die Vielseitigkeit des Gegenstandes bekunden: 
1889. Referenten Miquel und Baumeister: „Reichsgesetzliche Vorschriften zum Schutze 
des gesunden Wohnens“, in 4 Abschnitten: Straßen und Bauplätze, Neuherstellung von 
Gebäuden, Aeuherstellung der zu längerem Aufenthalt von Menschen dienenden Näume, 
Benutzung von dergleichen Räumen. Dabei wurde es abermals für möglich und zweck- 
mäßig gehalten, im ganzen Reich gleichlautende Mindestanforderungen bei Aeu- 
und Umbauten aufzuftellen, weiterzugehen solle den örtlichen und Landesbehörden frei- 
stehen. Wo ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke für unbenutzbar erklärt werden müssen, 
wäre der Gemeinde die Zwangsenteignung aller in dem betreffenden Bezirk befind- 
lichen Grundstücke zu übertragen. 
1893. Referenten Adickes und Baumeister: „Oie unterschiedliche Behandlung der 
Bauordnungen für das Innere, die Außenbezirke und die Umgebung von Städten“. Es 
bestehen bekanntlich starke Einflüsse einer Bauordnung auf die Bodenpreise und auf die 
Bauherstellungskosten, aus beiden Ursachen zugleich demnach auf die Mieten. Angesichts 
der großen Unterschiede in den schon vorhandenen Wertverhältnissen und in dem künftigen 
sozialen Charakter verschiedener Stadteile ist es untunlich, eine ganze Stadt samt ihrer 
Umgebung in dieselbe baupolizeiliche Schablone zu zwängen, wie es bis dahin mit gering- 
fügigen Ausnahmen gewöhnlich geschehen war. Die Ubertragung der den altstädtischen 
Verhältnissen angepaßten Bauordnung auf das ganze Stadterweiterungsgelände hat 
dort das Wohnen zugleich verschlechtert und verteuert. Es ist deshalb grundsätzlich eine 
Abstufung durchzuführen. Gegenwärtig gibt es denn auch, mit infolge jener Verhand- 
lung, wohl keine bedeutende deutsche Stadt mehr ohne Bauklasseneinteilung. Die Zahl 
der Klassen (Staffeln, Zonen) wechselt je nach der Größe der Stadt und nach der Sorgfalt 
der Behandlung zwischen 2 und 16. Im allgemeinen muß darnach in den äußeren Stadt- 
teilen weniger eng und weniger hoch gebaut werden als im Innern; ferner können zweck- 
mäßig Unterschiede angeordnet werden zwischen Hauptstraßen und Nebenstraßen, zwischen 
Geschäftsbezirken und Wohnbezirken, zwischen dem Außenrand und dem IZnnennetzeines 
großen Blocks usw. 
1895. Referenten Stübben und Küchler: „Herbeiführung eines gesundheitlich zweck- 
mäßigen Ausbaus der Städte“. Zu diesem Zweck wurden gefordert: Reinheit des Unter- 
grundes und der Wasserläufe, geeignete Straßenbreiten und Baublöcke für die verschie- 
denen Häusergattungen, Schutz gegen nachteilige Gewerbebetriebe, amtliche Maßregeln 
zur Umlegung unbebauten Geländes in baugerechte Formen, um den geordneten, 
zusammenhängenden Ausbau der Stadt erforderlichenfalls zwangsweise durchzuführen. 
Ferner wurde eine Ausdehnung des Enteignungerechtes der Gemeinde empfohlen, nicht 
bloß für Straßen und Plätze mit allem Zubehör, sondern auch für solche Grundstücke und 
Gruppen in älteren Stadtteilen, welche aus gesundheitlichen oder Berkehrsgründen um- 
zugestalten sind (Zonenenteignung). 
1905. Referenten Rumpelt und Stübben: „Die Bauordnung im Oienste der öffent- 
1526
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.