Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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nehmigung  und  beauftragen  Unser  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  hienach  bei  Erledigung  derartiger  Stellen  die  Besetzungsvorschläge  zu  bemessen.

2.  Hinsichtlich  der  die  Bezüge  des  Lehrpersonals  der  Kreistaubstummenanstalt  in
Regensburg  betreffenden  Beschlüsse  des  Landrats  wird  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  vom  20.  März  1910
Nr.  5739  verwiesen.

3.  Gerne  genehmigen  Wir  die  vom  Landrate  beschlossene  Bewilligung  der  Mittel  für
die  den  Kreis  treffende  Beitragsleistung  zur  Verzinsung  und  Tilgung  eines  Bauanlehens
für  das  projektierte  neue  Anstaltsgebäude  der  Zentralanstalt  für  Erziehung  und  Bildung
krüppelhafter  Kinder  in  München.

4.  Den  Beschlüssen  zu  dem  Voranschlage  der  Ausgaben  auf  Wohltätigkeit  erteilen
Wir  Unsere  Genehmigung,  soweit  dies  nicht  schon  in  Unserer  Entschließung  vom
31.  Dezember  1909  geschehen  ist.

5.  Wegen  der  Besetzung  der  Stelle  eines  Leiters  der  neuen  Heil=  und  Pflegeanstalt
Wöllershof  verweisen  Wir  auf  Unsere  Entschließung  vom  20.  Juli  1910.

6.  Den  auf  den  allgemeinen  Reservefonds  überwiesenen  Willigungen  des  Landrats
erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrate  gegenwärtigen  Abschied  erteilen,  sprechen  Wir  ihm  für  die
ersprießliche  und  opferwillige  Förderung  der  Kreisinteressen  neuerdings  Unsere  Anerkennung
aus  und  versichern  ihn  Unserer  Huld  und  Gnade.

Linderhof,  den  28.  August  1910.

Luitpold,

Prinz  von  Bayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  Dr.  u.  Wehner.  Dr.  v.  pfaff.  v.  Prettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Generalsekretär:
Ministerialrat  Dr.  v.  Englert.