Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

 

esetz  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

28.

München,  den  17.  Juni  1898.

Inhalt:

Gesetz  vom  15.  Juni  1898,  den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs-  und  Neubauten  auf  den  im  Betrieb
befindlichen  Staatseisenbahnen  betreffend.  —  Gesetz  vom  15.  Juni  1898,  betreffend  den  Bedarf  für  Postbauten,
  Telegraphen=  und  Telephonanlagen.  —  Gesetz  vom  15.  Juni  1898.  die  pfälzischen  Eisenbahnen  betreffend.
  —  Ordensverleihungen.

 

 

 

 

 

—  —

Gesetz,  den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs=  und  Neubauten  auf  den  im  Betrieb  befindlichen
  Staatseisenbahnen  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
TZlitpol!,.

von  Gottes  Gnaden  HKöniglicher  Prinz  von  Hayern,
Regent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:

Art.  1.
r  Bedarf
1.  für  Herstellung  einer  Güterzugsrangiranlage  (Ablaufanlage)  in
Aschaffenburg  wird  aauf  .  ...  870000  M,

2.  für  Einrichtung  der  Weichen-  und  Signalcentralisirung,  sowie

Ausbau  der  Stationen  auf  einer  weiteren  (VII.)  Stations—
gruppe  auf  .  .  4276  000  M,
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