esetz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
28.
München, den 17. Juni 1898.
Inhalt:
Gesetz vom 15. Juni 1898, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs- und Neubauten auf den im Betrieb
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. — Gesetz vom 15. Juni 1898, betreffend den Bedarf für Postbauten,
Telegraphen= und Telephonanlagen. — Gesetz vom 15. Juni 1898. die pfälzischen Eisenbahnen betreffend.
— Ordensverleihungen.
— —
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen
Staatseisenbahnen betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
TZlitpol!,.
von Gottes Gnaden HKöniglicher Prinz von Hayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
Art. 1.
r Bedarf
1. für Herstellung einer Güterzugsrangiranlage (Ablaufanlage) in
Aschaffenburg wird aauf . ... 870000 M,
2. für Einrichtung der Weichen- und Signalcentralisirung, sowie
Ausbau der Stationen auf einer weiteren (VII.) Stations—
gruppe auf . . 4276 000 M,
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