Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

28 Betrachtungen 
dafür, dass man die Grundsätze, welche bei der Einführung der 
Klassensteuer leitend gewesen waren, aus den Augen verloren 
halte, oder nicht mehr für richtig hielt, und bei dem Mangel 
neuer, mindestens genügender Prinzipien sich nur auf dem 
Gebiele der Willkür zu bewegen vermochte. Bei einer festen 
Ueberzeugung und klaren Einsicht von den Mängeln der 
Staalssteuer hälte man an ihre eigene Verbesserung Hand an- 
legen, bei der Erkenntniss, dass die Klassensteuer auf anderen 
Grundlagen ruht, als für die Vertheilung von Gemeinde- 
abgaben anwendbar sind, für die Erhebung der Armengelder 
eine eigene Basis suchen müssen. 
Der Versuch, bedeutendere Summen nach den jetzt be- 
stehenden Maasstäben zu vertheilen, würde deren Unzulänglichkeit 
und innere Haltlosigkeit wohl überall offen an den Tag legen. 
Für die Verwendung der Mittel, soweit solche aufgebracht 
werden, walten auf dem Lande keine andern Grundsätze ob, 
als in den Städten. Die dargereichte Unterstützung hat den 
Charakter eines vom Gesetze angeordneten Almosens. Die 
Wirkung dieser Beslimmung ist für die Gebenden wie für die 
Empfänger hier nalürlich dieselbe wie dort. 
Diese Verhältnisse: die Mängel bei der Stellung und Beschaffen- 
heit der Behörden; bei der Organisation der Verbände; 
bei dem Maasstabe für die Erhebung der nöthigen Summen, 
sowie bei den Grundsätzen für ihre Verwendung, veranlassen, 
dass die Arınen auf den Lande im Wesentlichen sich selbst 
überlassen, und auf die Mildthätigkeit der Nachbarn ange- 
wiesen bleiben. Die Lasten der Armenpflege sind unter diesen 
Umständen allerdings daselbst noch nicht sehr fühlbar. Da indess 
in den von den Plätzen einer regeren Gewerbthätigkeit enifernten 
Orten auch die Hilfsquellen der Mildthätigkeit spärlicher fliessen, 
erreicht das Elend der Armen in minder wohlhabenden Gegenden 
nur zu häufig und dabei fast unbemerkt eine Höhe, von der 
man nur durch eigene Anschauung eine richtige Vorstellung und 
Kottbus wird auf einen 1800 für die Neumark normirlen Modus zurück- 
gegangen, jedoch den Kreisständen dessen Abänderung freigestellt. In Preussen 
kommt ein Tarif zur Anweudung, welcher sich an die Klassensteuer anlehnt, 
jedoch die Progression der Sätze verändert etc,
	        
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