Volltext : Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

II.  Abschn.:  Rechtl.  Stell.  d.  Erben.  1.  Tit.?  Aunahme  u.  Ausschlagungec.  1221

1.  Dieses  (§  1945  A.  1)  hat  die  gleichen  Rechte  u.  Pflichten  wie
das  Vorm  G.  im  Falle  der  gewöhlichen  Pflegschaft,  insbes.  finden
88  1837  bis  1848  (Ba.  RPO.  8  815),  1890  bis  1893  entsprechende  Anwendung,
  soweit  sich  nicht  aus  dem  Gesetze  ein  anderes  ergibt  (E.  FG.
78),  der  Nachl  Pfleger  bedarf  in  den  Fällen  der  88  1812,  1821,  1822
der  Genehmigung  des  NachlGs.,  das  NachlG.  setzt  auch  die  Vergütung
des  Nachl  Pflegers  fest,  wobei  einerseits  der  Bestand  des  NachlVermögens,
snsssei  der  Umfang  und  die  Bedeutung  der  Geschäfte  der  Piegschaft
  in  Betracht  zu  ziehen  ist  (88  1836.  1987  so  auch  E.  FG.  6
821,  KG.  30658,  Bay.  985,  Recht  07  593  K.  in  Rspr.  18  205  207.  500.
Bezüglich  der  Nachlcßflegschaft  älteren  Rechtes  E.  KG.  2455.

Unterhaltsanspruchd.  Mutter
"  auspch.  §.  1963.

Ist  zur  Zeit  des  Erbfalls  die  Geburt  eines  Erben  zu  erwarten!,
  so  kann  die  Mutter?,  falls  sie  außer  Stande  ist,  sich
selbst  zu  unterhalten  3,  bis  zur  Entbindung  standesmäßigen
Unterhalt  aus  dem  Nachlaß",  oder,  wenn  noch  andere  Personen
als  Erben  berufen  sind,  aus  dem  Erbtheile  des  Kindes  verlangen.5
  Bei  der  Bemessung  des  Erbtheils  ist  anzunehmen,

daß  nur  ein  Kind  geboren  wird.
2027,  11  a  1840,  IIb  1941,  III  1939.  M.  V,  46.  Prot.  V,  614  5
Verjährung  des  Anspruchs  194,.  KO.  88  216,  235.
1.  88  2141,  19237,  1610.  2.  Gleichgüctig,  ob  die  Schwangere
die  Witwe  des  Erblassers  ist  oder  nicht.  3.  8  1602  M.  1
4  Nötigenfalls  aus  der  Substanz  des  Nachlasses  bzw.  9  Etei
.  Der  Unterhaltsanspruch  ist  Nachlaßverbindlichkeit  (§  1967
Keine  rsagpsiicht  der  Mutter  bei  Todgeburt  des  Kindes,  wohl  e#t
bei  betrüglicher  Vorspiegelung  der  Schwangerschaft  oder  wenn  der
naseiturus  aus  einer  nicht  zur  Erbschaft  berechtigenden  Zeugung  stammt.
Ferranteke  der  Bereicherung  bei  irrtümlicher  Annahme  der  Schwangerschaft

  (68  812  ff.)  und  Ersatzpflicht  aus  §8  823,  826.

Festst.  d.  Erbrechts  d.  Fiskus  §.  1964.

Wird  der  Erbe  nicht  innerhalb  einer  den  Umständen  entsprechenden
  Frist  ermittelt  2,  so  hat  das  Nachlaßgericht  festzustellen?,
daß  ein  anderer  Erbe  als  der  Fiskus  nicht  vorhanden  ist.3

Die  Feststellung  begründet  die  Vermuthung,  daß  der  Fiskus
gesetzlicher  Erbe  sei.“

L06,  II  1841  ,  IIb  1563,  111  1940.  M.  V,  556.  Prot.  V,  670,
VI,  395.

1.  Das  Bestehen  einer  Nachlflegschaft  keine  Zoraussepuns  für
88  1964,  1965.  —  Die  Ermittelungen  (FGG.  88  12,  15)  kann  das
RachiGericht  (Notar  Ba.  RPO.  88  173  ff.)  oder  der  etwaige  Nachl  Pfleger
vornehmen.  Umfang  der  Ermittelungen  Z.  FG.  9  17.  Einsicht  FG.
8  78.  Zeitpunkt  des  Feststellungsbeschlusses  sofort  nach  Ablauf  der  An-