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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1881
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881.
Volume count:
9
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1881
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
4. Veterinär-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung der nachstehenden Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Anlage B. Anweisung für das Obduktionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere.
Volume count:
B
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)
  • Title page
  • Blank page
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • 1. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 2. Finanz-Wesen.
  • 3. Konsulat-Wesen.
  • 4. Veterinär-Wesen.
  • Bekanntmachung der nachstehenden Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
  • Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
  • Anlage A. Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere. (A)
  • Anlage B. Anweisung für das Obduktionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere. (B)
  • 5. Marine und Schiffahrt.
  • 6. Post-Wesen.
  • 7. Polizei-Wesen.
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23.. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)

Full text

— 66 — 
dem ferner der Luftgehalt, die Konsistenz und die Farbe der Lungen geprüft worden sind, werden große glatte 
Einschnitte in die Lungen gemacht und die Schnittflächen genau untersucht. 
Um den Zustand der größeren Bronchien und Blutgefäße zu ermitteln, werden dieselben mit einer 
Scheere aufgeschnitten. Schließlich ist die Beschaffenheit des Brustbeins und der Rippen festzustellen. 
Die Seltion der Bauchhöhle. 
1. Pferd. 
S. 18. 
Nachdem die beiden linken Lagen des Grimmdarms nach rechts und der Mastdarm nach links aus 
der Bauchhöhle herausgelegt worden sind, werden Ausdehnung und Farbe der einzelnen Darmabschnitte fest- 
gestellt. Dann wird der Zwölffingerdarm an seiner Uebergangsstelle in den Leerdarm zweimal unter- 
bunden und zwischen beiden Ligaturen durchschnitten. Nächstdem werden Leer= und Hüftdarm vom Gekröse 
abgetrennt und der Hüftdarm eine Handbreit vor der Hüftblinddarmöffnung abgeschnitten. Nach der Her- 
ausnahme werden beide Darmabschnitte an derjenigen Stelle, wo das Gekröse sich ansetzt, mit einer Darm- 
scheere aufgeschlitzt. Darauf wird der Mastdarm in die Bauchhöhle zurückgezogen, dicht vor seinem Becken- 
stücke abgeschnitten und in der Richtung nach vorn vom Gekröse abgetrennt. Um die Uebergangsstelle zwischen 
Grimmdarm und Mastdarm legt man eine Ligatur und schneidet dann den Mastdarm hinter der Ligatur 
ab. Hierauf wird der Mastdarm wie der Dünndarm aufgeschlitzt. Nachdem ferner Netz und Bauchspeichel- 
drüse vom Grimmdarm abgetrennt und die Aeste der vorderen Gekrösarterien durchschnitten worden sind, 
werden Blind= und Grimmdarm im Zusammenhange aus der Bauchhöhle herausgenommen. Der Grimm= 
dam wird dann an der freien Seite und der Blinddarm zwischen zwei Bandstreifen mit einer Scheere 
aufgeschlitzt. 
Schon während des Aufschlitzens ist der Inhalt aller Darmabschnitte zu bestimmen. Ferner wird 
nach dem Reinigen des Darmes die Beschaffenheit aller Theile festgestellt. Tetzt werden Netz und Milz her- 
ausgenommen. Die Milz wird mitten über ihre äußere Fläche (vom oberen bis zum unteren Ende) durch- 
schnitten. Der Zustand des Parenchyms und der Blutgehalt der Milz sind dann festzustellen. 
Hierauf wird zuerst die linke und nach ihrer Untersuchung die rechte Niere herausgeschnitten und 
jede für sich untersucht. Nachdem die Kapsel der Niere entfernt worden ist, werden Größe, Gestalt, Farbe 
und etwa vorhandene krankhafte Veränderungen bestimmt. Alsdann wird über den konvexen Rand der 
Niere ein Längsschnitt durch die ganze Dicke des Organs bis zum Nierenbecken geführt und, nachdem die 
Schnittflächen abgespült worden sind, werden Mark= und Rindensubstanz und das Nierenbecken untersucht. 
Darauf folgt die Untersuchung der Nebennieren und der Harrnleiter. 
Nachdem dann auch noch die Harnblase an ihrer unteren Wand durch einen Längsschnitt geöffnet 
und ihr Inhalt bestimmt worden ist, werden Harnblase, Mastdarm und die mit ihnen in Verbindung stehen- 
den Geschlechtsorgane im Zusammenhange aus der Beckenhöhle herausgenommen. Jetzt folgt hintereinander 
die Untersuchung der Harnblase — bei männlichen Thieren: der Vorsteherdrüse, der Samenblasen, der Ruthe 
mit der Harnröhre —, bei weiblichen Thieren: der Scheide, der Gebärmutter, der Trompeten, der Eierstöcke 
und der sonstigen Anhänge. Schließlich wird der Mastdarm an der oberen Wand aufgeschnitten. 
Magen und Zwölffingerdarm werden in ihrer natürlichen Lage mit der Scheere aufgeschnitten und 
zwar der Magen an seiner großen Krümmung, der Zwölffingerdarm an seiner unteren Seite. Während des 
Aufschlitzens wird der Inhalt beider bestimmt. 
Dann wird die Mündung des Lebergallengangs betrachtet, der Inhalt aus demselben hervorgepreßt, 
die Ausflußmöglichkeit der Galle durch Druck auf den Lebergallengang festgestellt und schließlich der Leber- 
gallengang aufgeschnitten. Darauf wird die Pfortader untersucht. 
Dann werden Magen und Zwölffingerdarm zur weiteren Prüfung herausgeschnitten. Jetzt folgt 
die Untersuchung der Bauchspeicheldrüse. Die Leber wird, nachdem ihre Lage bestimmt worden ist, aus der 
Bauchhöhle herausgenommen. Nachdem die Oberfläche, die Größe und Gestalt der einzelnen Lappen geprüft 
worden ist, wird durch jeden Lappen ein großer langer Schnitt geführt und der Blutgehalt, sowie die Be- 
schaffenheit des Lebensparenchyms ermittelt. 
Ferner wird das Zwerchfell herausgeschnitten und untersucht. Hieran schließt sich die Untersuchung 
des Dünn= und Masidarmgekröses nebst Lymphdrüsen und Gefäßen, der hinteren Hohlvene, der Aorta mit 
ihren Aesten und der retroperitoräalen Lymphdrüsen.
	        

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