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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1889
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889.
Federal State.:
Deutsches Reich
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1889
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Allerhöchste Genehmigung der anbei folgenden Deutschen Wehrordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Deutsche Wehr-Ordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Chapter

Title:
Erster Theil. Ersatzwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Abschnitt VIII. Musterungsgeschäft.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Allerhöchste Genehmigung der anbei folgenden Deutschen Wehrordnung.
  • Uebergangsbestimmungen.
  • Deutsche Wehr-Ordnung.
  • Erster Theil. Ersatzwesen.
  • Abschnitt I. Organisation des Ersatzwesens.
  • Abschnitt II. Wehrpflicht und deren Gliederung.
  • Abschnitt III. Militärpflicht.
  • Abschnitt IV. Grundsätze für Entscheidungen über Militärpflichtige.
  • Abschnitt V. Listenführung.
  • Abschnitt VI. Ersatzvertheilung.
  • Abschnitt VII. Vorbereitungsgeschäft.
  • Abschnitt VIII. Musterungsgeschäft.
  • Abschnitt IX. Aushebungsgeschäft.
  • Abschnitt X. Schiffer-Musterungsgeschäft.
  • Abschnitt XI. Schluß des Ersatzgeschäfts.
  • Abschnitt XII. Einstellung und Entlassung.
  • Abschnitt XIII. Freiwilliger Eintritt zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst.
  • Abschnitt XIV. Einjährig-freiwilliger Dienst.
  • Abschnitt XV. Ersatzgeschäft im Kriege.
  • Abschnitt XVI. Landsturm.
  • Zweiter Theil. Kontrolwesen.
  • Muster.
  • Anlagen.
  • Abkürzungen.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)

Full text

— 41 — 
e) Vorzumerkende, 
d) Militärpflichtige des laufenden Jahrganges, 
e) Ueberzählige früherer Jahrgänge. 
3.à) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem von den Ersatzbehörden ab- 
zuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und denen deshalb von den Ersatzkommissionen die 
Vortheile der, Loosung entzogen worden sind (S. 26, . 
. M. G. F. 33. 
b) Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprũche auf Zurückstellung oder Befreiung von der 
Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzkommissionen dieser Ver- 
günstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht 
oder wiederholt erfolgt ist. 
R. M. G. 88. 30, ab und 33. 
e) Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere 
Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkskommandeure einem Infanterie- 
truppentheil") bezw. der nächsten Arbeiterabtheilung (§. 30, ) oder dem nächsten in Betracht 
kommenden Marinetheil (Matrosendivisionen: §. 23, 28, d u 3; Werftdivisionen: F. 23, 2c „½# a) 
überwiesen werden (§. 68, ). 
d) Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des 
betressenden Mililärpflichtigen lag, so treten die unter a bis c erwähnten Folgen nicht ein. 
. M. G. 8. 33. 
# 
Die Vorzumerkenden sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge, welche vor der Abschlußnummer des- 
jenigen Aushebungsbezirks stehen, in welchem sie geloost haben. 
Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen — ältester Jahrgang voran — und 
Loosnummern. Die Einrangirung Verzogener findet nach dem Werth ihrer Loosnummern im Ver- 
hältniß zu den Abschlußnummern statt.) 
5. 2) Die Loosung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militärpflichtiahre statt. An derselben 
nehmen — abgesehen von den unter Ziffer 7 vorgesehenen Ausnahmen — alle in der alpha- 
betischen Liste des laufenden Jahrgangs geführten Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks, 
soweit sie bei der Musterung erschienen waren oder entschuldigt gefehlt haben, theil. 
b) D# weisur Loosung gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber während der Dauer seiner 
ilitärpflicht. 
e) abshluhnummer heißt diejenige Loosnummer, deren Inhaber in einem Aushebungsbezirk in der 
regelmäßigen durch die Aufeinanderfolge der Loosnummern bestimmten Reihenfolge zuletzt aus- 
gehoben ! (siehe Ziffer 14). 
Diese regelmäßige Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militärpflichtige durch 
die Ersatzkommission vorläufig von der Aushebung zurückgestellt werden. # ç 
4) Ist zur Aufbringung des einem Aushebungsbezirk auferlegten Rekrutenantheils auf die Ueber- 
zähligen früherer Jahrgänge (Ziffer 26e) zurückgegangen, so gilt die bei der Loosung des laufenden 
Jahres gezogene höchste Nummer zu ulc als Abschlußnummer ohne Rücksicht darauf, ob zwischen 
dem zuletzt Ausgehobenen des läusenden Jahrgangs und der höchsten Loosnummer sich noch 
einzelne von der Aushebung zurückgestellte Militärpflichtige befinden oder nicht. In solchem Falle 
wird ferner die Abschlußnummer der betreffenden früheren Jahrgänge entsprechend hinaufgerückt. 
e) Alle vor der Abschlußnummer ihres Jahrgangs stehenbleibende Militärpflichtige werden im nächsten 
Jahre Vorzumerkende (Ziffer 4). 
6. Der Termin, an welchem die Loosung stattfinden soll, wird öffentlich bekannt gemacht. Dieselbe 
findet in Gegenwart der verstärkten Ersatzkommission statt, nachdem das Musterungsgeschäft im 
ganzen Aushebungsbezirk beendigt ist. 
4) Die allgemeine Regelung der Vertheklung der unsicheren Dienstpflichtigen auf die Infanterietruppentheile ist Sache 
der Generalkommandos. 
"*) Belspiel: Ein Vorzumerkender besitt in dem Mufterungebezirt A, woselbst die Abschlußnummer seines Jahr- 
angs „1200° ist, die Loosnummer „900“7. Derselbe verzieht in den Musterungsbezirk B, woselbst die Abschlußnummer des- 
Meaben Jahrgangs „.400“ beträgt. Er wird demnach im Verhältniß 900: 1200 = x:400, 1 — 300, mitbin hinter dem Vorzu= 
merkenden einzurangiren sein, welcher im Musterungsbezirk B. die Loosnummer „.300“ befitzt. 
6
	        

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