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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1907
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
35
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 32.
Volume count:
32
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Militärwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bundesratsbeschluß, betreffend die nachstehend abgedruckten Nachträge 1. zu den "Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern" von 1882 und 2. zu den "Grundsätzen, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern" von 1899. Gleichzeitige Feststellung der weiter unten abgedruckten neuen Fassung dieser Grundsätze nebst Anlagen und Erläuterungen mit der Geltung vom 1. Oktober 1907 ab.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)
  • Title page
  • Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin W. Verlags-Archiv 4392.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Militärwesen.
  • Bundesratsbeschluß, betreffend die nachstehend abgedruckten Nachträge 1. zu den "Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern" von 1882 und 2. zu den "Grundsätzen, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern" von 1899. Gleichzeitige Feststellung der weiter unten abgedruckten neuen Fassung dieser Grundsätze nebst Anlagen und Erläuterungen mit der Geltung vom 1. Oktober 1907 ab.
  • Nachtrag zu den "Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern" von 1882.
  • Nachtrag zu den "Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern" von 1899.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Anlage A. [zu § 1. (2.)] Zivilversorgungsschein. (A)
  • Anlage B. [zu § 1. (3.)] Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst. (B)
  • Anlage C. [zu § 1. (4.)] Zivilversorgungsschein. (C)
  • Anlage D. [zu § 1. (5.)] Zivilversorgungsschein. (D)
  • Anlage E. [zu § 1. (7.)] Zivilversorgungsschein. (E)
  • Anlage F. [zu § 8. (1.)] Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen. (F)
  • Anlage G. [zu § 15. (1.)] (Behörde) Liste der Anwärter für die Anstellung im (oberen Garnisonverwaltungsdienste). (G)
  • Anlage H. (zu § 16. (3.)) Verzeichnis der Vermittelungsbehörden. (H)
  • Anlage I. [zu § 16. (3.)] (Behörde.) Nachweisung einer (von) Vakanz(en) in den für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorbehaltenen Stellen. (I)
  • Anlage K. [zu § 23. (1.)] (Behörde.) Nachweisung der für Militäranwärter vorbehaltenen Stellen, die im Laufe des .. Vierteljahrs 19.. besetzt worden sind. (K)
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)

Full text

— 344 — 
Erläuterungen 
zu den 
Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei 
den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des An- 
stellungsscheins. 
I. Zu § 1. Der Zivilversorgungs= und der Anstellungsschein geben ihren Inhabern kein Recht 
auf eine bestimmte Dienststelle. 
II. Zu § 2. Gemeindedienststellen fallen nicht unter diese Grundsätze. 
III. Zu § 3 usw. . 
1. Stellen oder Verrichtungen, die als Nebenamt versehen werden, fallen nicht unter diese 
63 sie sind daher den den Militäranwärtern usw. vorbehaltenen Stellen nicht 
zuzuzählen. 
2. Bei Berechnung der Zahl der den Militäranwärtern usw. vorzubehaltenden Stellen 
sind diejenigen Stellen nicht in Betracht zu ziehen, bezüglich deren den Anstellungs- 
behörden freie Hand gelassen ist. 
IV. Zu § 7. Stellen, deren Inhaber — wenn sie auch in Pflichten genommen sein sollten — 
ihr Einkommen nicht unmittelbar aus der Staatskasse beziehen (Privatgehilfen), brauchen in die nach 
& 7 anzulegenden Verzeichnisse nicht aufgenommen zu werden. 
V. Zu § 8. Das dem § 8 als Anlage angehängte Verzeichnis der Stellen im Reichsdienste 
präjudiziert den von den Landesregierungen aufzustellenden Verzeichnissen nicht. 
VI. Zu §§8 9 und 10. Die im S79 Abs. 1 enthaltene Regel, daß die den Militäranwärtern usw. 
vorbehaltenen Stellen mit anderen Personen nicht besetzt werden dürfen, sofern befähigte und zur Uber- 
nahme der Stellen bereite Militäranwärter usw. vorhanden sind, steht — abgesehen von den Aus- 
nahmen des § 10 — der Anwendung der Bestimmungen im § 22 Abs. 4 und im § 30 nicht entgegen. 
Auch bleibt den Landesregierungen die Befugnis, Versetzungen von Beamten (Bediensteten im weiteren 
Sinne) von Stelle zu Stelle vorzunehmen. Eine solche Versetzung in eine den Militäranwärten usw. 
vorbehaltene Stelle darf jedoch nur dann erfolgen, wenn dadurch eine den Militäranwärtern usw. nach 
Maßgabe dieser Grundsätze zugängliche Stelle frei wird. Auch von solchen Versetzungen ist dem zu- 
ständigen Kriegsministerium Kenntnis zu geben. 
VII. Zu § 12. Die Anstellungsbehörden werden durch die Landesregierungen bestimmt. Diesen 
soll unbenommen sein, Zentralstellen einzurichten, an die sämtliche Bewerbungen ausschließlich zu richten 
sind, denen die Anstellungsbehörden die zu besetzenden Stellen mitzuteilen haben und die den An- 
Lelriaehirden die bei Einberufung der Stellenanwärter in Betracht zu ziehende Reihenfolge 
bezeichnen. 
VIII. Zu § 16. Die Vermittelungsbehörden werden von den in den einzelnen Bundesstaaten 
zuständigen Organen bestimmt. 
IX. Zu § 18. Als aus dem Kontingent Elsaß-Lothringen hervorgegangen werden alle die 
betrachtet, die einem in Elsaß-Lothringen garnisonierenden Truppenteil angehört haben. 
X. Zu § 30. Es handelt sich hier nicht um erworbene Rechtsansprüche, sondern um Anwart- 
schaften; so soll insbesondere ein erworbener Anspruch dann als vorhanden angenommen werden, wenn 
gewisse Dienstzweige die Prüfung bestanden oder der Vorbereitungsdienst zum größeren Teile ab- 
olviert ist. 
 
	        

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