Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1908
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
36
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Medizinal- und Veterinärwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Änderung der Ausführungsbestimmungen D nebst Anlagen a, b, c und d zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetze.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Anlage d. Anweisung für die chemische Untersuchung von Fleisch und Fetten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XXXVI. Jahrganges 1908.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Medizinal- und Veterinärwesen.
  • Änderung der Ausführungsbestimmungen D nebst Anlagen a, b, c und d zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetze.
  • Beschaustelle N. N. Fleischbeschaubuch.
  • Anlage a. Anweisung für die tierärztliche Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches.
  • Anlage b. Anweisung für die Untersuchung des Fleisches auf Trichinen und Finnen.
  • Anlage c. Anweisung für die Probenentnahme zur chemischen Untersuchung von Fleisch einschließlich Fett sowie für die Vorprüfung zubereiteter Fette und für die Beurteilung der Gleichartigkeit der Sendungen.
  • Anlage d. Anweisung für die chemische Untersuchung von Fleisch und Fetten.
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31.)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)

Full text

ich innerhalb 10 Minuten heine Blüuumgꝗ des Streifens, die æuerst gewöhnlich an dor 
Grenælinie des fouchten und trockenen Streifens eintritt, dann stollt man das Kolbehen bei ektbas loserem 
Kortrrerschltss duf das Wasserbad. Tritt auch jetet innerhalb 10 Minuton keine voriibergehende oder 
beibende Bläuumg des Streisens ein, dann läßt man das wieder fest verschlossene Kölbchen an der Luft 
alten. Nacht sich auch jetet innerhalb ½ Sfunde Neine Blaufärbng des Tpzerstreifers bewerpbar, 
dann ist das HFleisch als frei von schief liger Sdbre ett befachten. Tritt dagegen eine Blidteeno des 
Papierstreifens ein, dann ist der entscheidende Nachiveis der schwefligen Säure durch nachstehendes 
lerfahren eu erbringen. · . «» 
a) 308g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem ausgekochtem Wasser in einem 
Destillierkolben von etwa 500 cem Inhalt unter Zusatz von Natriumkarbonatlösung bis zur schwach 
alkalischen Reaktion angerührt. Nach einstündigem Stehen wird der Kolben mit einem zweimal durch- 
bohrten Stopfen verschlossen, durch welchen zwei Glasröhren in das Innere des Kolbens führen. Die 
erste Röhre reicht bis auf den Boden des Kolbens, die zweite nur bis in den Hals. Die letztere 
Röhre führt zu einem Liebigschen Kühler; an diesen schließt sich luftdicht mittels durchbohrten Stopfens 
eine kugelig aufgeblasene U-Röhre (sogen. Peligotsche Röhre). » « 
Man leitet durch das bis auf den Boden des Kolbens führende Rohr Kohlensäure, bis alle 
Luft aus dem Apparat verdrängt ist, bringt dann in die Peligotsche Röhre 50 cem Jodlösung (erhalten 
durch Auflösen von 5 g reinem Jod und 7,5 g Kaliumjodid in Wasser zu 1 Liter; die Lösumg muss 
s#ul'ibhirer gein), lüftet den Stopfen des Destillierkolbens und läßt, ohne das Einströmen der Kohlen- 
säure zu unterbrechen, 10 cem einer wässerigen 25 prozentigen Lösung von Phosphorsäure einfließen. 
Alsdann schließt man den Stopfen wieder, erhitzt den Kolbeninhalt vorsichtig und destilliert unter 
stetigem Durchleiten von Kohlensäure die Hälfte der wässerigen Lösung ab. Man bringt nunmehr die 
Jodlösung, die noch braun gefärbt sein muß, in ein Becherglas, spült die Peligotsche Röhre gut mit 
Wasser aus, setzt etwas Salzsäure zu, erhitzt das Ganze kurze Zeit und fällt die durch Orydation der 
schwefligen Säure entstandene Schwefelsäure mit Baryumchloridlösung (1 Teil kristallisiertes Baryum- 
chlorid in 10 Teilen destilliertem Wasser gelöst). Im vorliegenden Falle ist eine Wägung des so 
erhaltenen Baryumsulfats nicht unbedingt erforderlich. Liegt jedoch ein besonderer Anlaß vor, den 
Niederschlag zur Wägung zu bringen, so läßt man ihn absetzen und prüft durch Zusatz eines Tropfens 
Baryumchloridlösung zu der über dem Niederschlage stehenden klaren Flüssigkeit, ob die Schwefelsäure 
vollständig ausgefällt ist. Hierauf kocht man das Ganze nochmals auf, läßt dasselbe 6 Stunden in 
der Wärme stehen, gießt die klare Flüssigkeit durch ein Filter von bekanntem Aschengehalte, wäscht den 
im Becherglase zurückbleibenden Niederschlag wiederholt mit heißem Wasser aus, indem man jedesmal 
absetzen läßt und die klare Flüssigkeit durch das Filter gießt, bringt zuletzt den Niederschlag auf das 
Filter und wäscht so lange mit heißem Wasser, bis das Filtrat mit Silbernitrat keine Trübung mehr 
erzeugt. Filter und Niederschlag werden getrocknet, in einem gewogenen Platintiegel verascht und 
geglüht; hierauf befeuchtet man den Tiegelinhalt mit wenig Schwefelsäure, raucht letztere ab, glüht 
schwach, läßt im Exsikkator erkalten und wägt. · 
· LiefertediePrüfungeinpositivesErgebnis,soistdasFZeäschimsännederzlwsfdökmnys— 
bestimmumgen D 6 Nr. 3 als met schetceflger Sdere, Schiceftiosatcren Salzen ocker ###kerschtceflegsakcren 
Saleen behandelt eu betrachten. Liegt ein Anlaß vor, festzustellen, ob die schweflige Säure unter- 
schwefligsauren Salzen entstammt, so ist in folgender Weise zu verfahren: 
J b) 50 8g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem Wasser und Natriumkarbonat- 
lösung bis zur schwach alkalischen Reaktion unter wiederholtem Umrühren in einem Becherglase eine 
Stunde ausgelaugt. Nach dem Abpressen der Fleischteile wird der Auszug filtriert, mit Salzsäure 
stark angesäuert und unter Zusatz von 5 g reinem Natriumchlorid aufgekocht. Der erhaltene Nieder- 
schlag wird abfiltriert und so lange ausgewaschen, bis im Waschwasser weder schweflige Säure noch 
Schwefelsäure nachweisbar sind. Alsdann löst man den Niederschlag in 25 cem 5 prozentiger Natron- 
sauge, fügt 50 cem gesättigtes Bromwasser hinzu und erhitzt bis zum Sieden. Nunmehr wird mit 
Salzsäure angesäuert und filtriert. Das vollkommen klare Filtrat gibt bei Gegenwart von unter- 
schwefligsauren Salzen « .... . » 
Baryumgulfat. zen im Fleische auf Zusatz von Baryumchloridlösung sofort eine Fällung von 
Zeigt s 
  
4. Nachweis von Fluorwasserstoff und dessen Salzen. 
25 2 der zerkleinerten Fleischmasse werden in einer Platinschale mit einer hinreichenden Menge 
Kalkmilch durchgeknetet. Alsdann trocknet man ein, verascht und gibt den Rückstand nach dem Zerreiben 
16
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Appendix

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment