Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1914
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
42
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 35.
Volume count:
35
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Änderungen und Ergänzungen der Brennereiordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Muster 38c. Anmeldung des Feinbrandes außerhalb der Betriebszeit in der Abfindungsbrennerei des Karl Romer in Hochheim.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Das Unfallversicherungogesetz: Keine Privatversicherung, Unilageverfahren, Reservesonds. 419 
aufgebracht und bereit gestellt werden mußte. Die Anhänger des Deckungsverfahrens 
nannten das Umlageverfahren „ungerecht, ja unmoralisch“, weil es die Gegenwart ent- 
laste zum Schaden der Zukunft. Der deutschfreisinnige Abgeordnete Dr. Max Hirsch 
sprach am 19. Juni 1884 sogar die düsteren Worte aus: „Ich warne den Reichstag, 
diesen verhängnisvollen Schritt zu thun und das zu thun, was sicherlich nicht zur Ehre 
unseres deutschen Vaterlandes gereicht..“ Im Grunde aber war das eine Versahren 
auf diesem neuen großartigen Versicherungsgebiete so gut ein Versuch wie das andere. 
Und nur diejenigen, welche nicht an den Bestand des Gesetzes glauben wollten, konnten 
beim Umlageverfahren von einer „Entlastung der Gegenwart zu gunsten der Zukunft“ 
sprechen. Denn wenn das Geset bestehen blieb, so nahm die Zukunft dieselben zahlungs- 
pflichtigen Betriebsunternehmer beim Geldbeutel, welche nach der Berechnung der 
Freunde des Deckungsverfahrens durch das Umlageverfahren in der Vergangenheit 
sich zu sehr „entlastet“ hatten. Die Erfahrung seit 1884 hat auch die trüben Weis- 
sagungen des Abgeordneten Hirsch nicht erfüllt, namentlich „die Ehre unferes deutschen 
Vaterlandes“ durch die Wirksamkeit dieses Gesetzes keineswegs beeinträchtigt. Dagegen 
haben die Nationalliberalen auch hier, indem sie dem Umlageversahren in ihrer Mehr- 
heit zustimmten, auch zugleich das Mittel geschaffen, um diesem Verfahren bei den 
steigenden Ansorderungen das zu gewähren, was ihm nach der Behauptung der Gegner 
an „Solidität“ sehlte, indem sie den Antrag stellten und durchfetzten: „Die Berufs- 
genossenschaften haben einen Neservefonds anzusammeln“, über dessen Bildung, 
Vermehrung und Verwendung der § 18 des Gesetzes genaue Bestimmungen trifft. 
In dieser Fassung wurde das Unfallversicherungsgefetz im Reichstag bei 
der Schlußabstimmung am 27. Juni 1884 mit allen Stimmen gegen die des Deutsch- 
freisinns, der Volkspartei und Sozialdemokratie angenommen und als Gesetz vom 
6. Juli 1884 im „Reichsanzeiger“ verkündet. 
Die hier niedergelegten Grundsätze bewährten sich bei der Inkrafttretung des Ge- 
setzes allenthalben so befriedigend, daß der gemeinsame Wunsch der Regierungen und des 
Reichstags bald verwirklicht werden konnte: die Segnungen des Gesetzes auch anderen 
Versicherungsklassen zuzuwenden. So bringen denn die folgenden Jahre namhafte 
Erweiterungen der Versicherungsklassen. Schon ein Gesetz vom 28. Mai 
1885 dehnt die Unsallversicherung auf die Transportgewerbe aus. Nach mehrmaligen 
gesetzgeberischen Anläufen gelingt durch das Gesetz vom 5. Mai 18860 auch die Her- 
einziehung der in land= und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen in 
den Kreis der Unsallversicherung. Ein Gesetz vom 15. März 1886 wendet den infolge 
von Betriebsunfällen verunglückten Beamten und Personen des Soldatenstandes die- 
selbe Fürsorge und Entschädigung zu. Durch zwei weitere Gesetze vom 11. und 13. Juli 
1887 werden endlich auch die bei Vauten beschäftigten Personen, die Seeleute und 
andere bei der Seeschisfahrt beteiligte Arbeiter und Beamte der Vorteile der Unfall- 
versicherung teilhafüg. 
Früher schon als das Unsallversicherungsgesetz, und bei weitem leichter als dieses, 
war das Krankenversicherungsgesetz zu stande gekommen und damit die zweite 
sozialpolitische Verheißung der Kaiserbotschaft vom 17. November 1881 in Erfüllung 
27°7
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment