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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
1. Teil. Das Staatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die Entstehung des Reichs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • A. Die Entstehung des Reichs.
  • B. Die rechtliche Natur des Reichs.
  • C. Die Aufgaben des Reichs.
  • D. Die Reichsgesetze.
  • E. Das Reichsgebiet. Die Reichslande Elsaß-Lothringen.
  • F. Der Kaiser.
  • G. Der Bundesrat.
  • H. Der Reichstag.
  • I. Der Reichskanzler und die Reichsbehörden. Die Reichsbeamten.
  • K. Die Reichsangehörigen.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

1. Teil. 
Das Staaturecht. 
1. Kapitel. 
Das Deutsche Reich. 
A. Die Entstehung des Reichs. 
Während in anderen Staaten Europas (z. B. in Frankreich) im 40 
Laufe des Mittelalters das Königtum immer mehr erstarkte, trat in 
Deutschland die entgegengesetzte Entwicklung ein. Die deutschen 
Kaiser zerrieben ihre Kräfte in erfolglosen inneren und außeren 
Kämpfen, indes die Macht der Landesherren ständig wuchs. So war 
das Schicksal des Reichs bereits besiegelt zur Zeit des Westfälischen 
Friedens (1648), der allen Fürsten die Landeshoheit und das Recht 
zugestand, Krieg zu erklären und Frieden sowie Bündnisse mit aus- 
wärtigen Mächten zu schließen. Immer mehr verblaßte und schwand 
die kaiserliche Gewalt. Sie ließ es geschehen, daß im Frieden von 
Lüneville (1801) das ganze linke Rheinufer an Frankreich fiel.“ 
Nachdem ferner im Jahre 1806 die unter Nopoleons Protektorat 
stehenden Rheinbundsstaaten zu voller Souveränität gelangt 
waren und sich förmlich vom Deutschen Reich losgesagt hatten, erlosch 
endlich mit der Niederlegung der Kaiserwürde durch 
Franz II. am 6. August des gleichen Jahres auch der Form nach das 
tausendjährige Deutsche Reich. 
Wohl schüttelte in den Freiheitskriegen von 1813 bis 1815 das 
deutsche Volk das Joch der französischen Fremdherrschaft ab, aber zu 
einer inneren Einigung und Erstarkung führten diese ruhmvollen 
Die hierdurch geschädigten Fürsten wurden durch das letzte Gesetz des 
alten Deutschen Reichs, den Reichs deputationshauptschluß 
vom Jahre 18603, schadlos gehalten im Wege der Einziehung der selb- 
ständigen geistlichen Herrschaften (sog. Säkularisierung) sowie durch 
Verwandlung reichsunmittelbarer weltlicher Herrschaften in mittelbare, 
der Landesherrschaft unterstellte (sog. Mediatisierung). Auf diese 
Weise sank die Zahl der Landesherrschaften von 296 auf 82 und später durch 
di Rbeinbundakte (1806) und die Beschlüsse des Wiener Kongresses weiter 
auf 38.
	        

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