Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
7
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

werden, dieselben in etwa 6 Wochen nach ihren 
indischen Garnisonen zurückzuschicken. Herr Hardinge 
hat einen Aufruf an die eingeborene Bevölkerung 
des britischen Festlandes erlassen, worin den noch 
slüchtigen Anhängern Mbaruks ungehinderte Rückkehr 
in ihre Wohnsitze und Straflosigkeit zugesichert wird. 
Ausgenommen von dieser Amnestic sind außer Mbarnk 
und seinen beiden Söhnen Aynb und Sebe nur die 
nachstehenden Unterführer, die sich zum Theil ver- 
brecherischer Grausamkeiten gegen dic einheimische 
Bevölkerung schuldig gemacht haben sollen: Mbaruk 
bin Raschid von Takaungu, Azir bin Naschid, Akida 
Bakari, Salim bin Hasef Muinyi m'jaka, Hamis 
bin Kombo und dessen Sohn Mohamed bin Hamis. 
Die Bevölkerung ist aufgefordert worden, diese 
zehn Proskribirten, falls sie auf britischem Gebiete 
betroffen werden sollten, den Behörden auszuliefern. 
Auch ist für diesen Fall eine Velohnung von 
1000 Rupien für die Person jedes der Genannten 
in Aussicht gestellt worden. 
Ramerunun. 
Ueber die Expedition nach Faunde 
meldetderstellvert de K der Schutztruppe 
Hauptmann v. Kamptz unter dem 21. März d. Is. 
von YMaunde Folgendes: Die Vogebetschi und die mit 
ihnen verbündeten Ntonis sind bestraft und wollen 
Frieden. Ich habe mich vom 7. bis 14. März im 
Gebiet der Vogebetschi aufgehalten. Den Vogebetschi 
habe ich als Friedensbedingung gestellt, den Urheber 
des ganzen Ausstandcs, den Häuptling Ombabissoko, 
mir auszuliefern. Der Häuptling will sich in den 
nächsten Tagen selbst stellen. Zur Zeit halten sich 
die Vogebetschi in dem drei Tage entfernt gelegenen 
Gebiet der Vogefar auf, welches an Bakoko grenzt. 
Den Vogebela, Nachbarn der Station und der Voge- 
betschi, habe ich verboten, die Vogebetschi bei sich 
aufzunehmen. Die oben erwähnten Ntonis hatten 
anfangs das bewegliche Gut der Vogebetschi bei sich 
geborgen und gewährten später auch den Männern 
Schutz. Mir ließen sie sagen, sie wollten mit den 
Weißen kämpfen. Nach erfolgter Bestrafung ließen 
sie um Frieden bitten. Einer ihrer Häuptlinge ist 
schon persönlich auf der Station erschienen. Die 
Vogebetschi flohen von den Ntonis nach Vogefar. 
Sämmtliche Häuptlinge der Yaundes nördlich des 
Niong habe ich in den nächsten Tagen zum Friedens- 
palawer auf die Station bestellt. Da bei Vielen 
noch Furcht vorherrscht, wird dies noch Zeit in 
Anspruch nehmen. 
Wissenschaftliche Keise. 
Der Professor Wohltmann von der landwirth- 
schaftlichen Hochschule zu Poppelsdorf ist am 10. März 
in Kamerun eingetrosfsen und hat sich auf einem 
373 
  
Fahrzeuge des Kaiserlichen Gonvernements am 12. 
nach Bamba und Victoria begeben. Von da hat er 
mit Trägern und Führern, die das Bezirksamt stellte, 
Buea besucht, ist über Land nach Mpundn am Mungo, 
von da nach Mundame und über Elefanten= und 
Sodensee, sowie die schwedische Faktorei Bonga nach 
Bibundi gereist. Von Bibundi beförderte das Schiff 
des Kaiserlichen Gonvernements „Nachtigal“ ihn nach 
Kamerun zurück und von da nach Säo Thomc. 
Die Maschinenwerkstätte des Raiserlichen Gouvernements, 
welche jetzt unter der Leitung des Maschineninspek- 
tors Schittenhelm steht, hat mit der Einstellung 
und Anlernung einheimischer Arbeiter begonnen. 
Vor Kurzem sind zwei Belllente als Lehrlinge bei 
ihr eingetreten. Es ist Hoffnung vorhanden, daß in 
einiger Zeit die meisten Arbeiten durch Eingeborene 
des Schutzgebiets besorgt werden lönnen. 
Togo. 
Wissenschaftliche Sammlungen. 
Dem Königlichen Museum für Naturkunde sind 
im April d. Is. durch die Kaiserliche Landeshaupt- 
mannschaft in Klein-Popo drei Kisten, enthaltend 
zoologische Gegenstände, zugegangen, welche durch den 
Stationsleiter von Kete, Licutenant Grafen v. Zech, 
gesammelt worden sind. 
Die Sammlung bestand aus 3 Sängethieren in 
Alkohol, 67 Vogelbälgen, 18 Reptilien und 1 Arten 
von Skorpionen in zahlreichen Stücken. 
Die Konservirung der Säugethiere, Vogelbälge 
und Reptilien ist recht gut, bei einer kleinen Skorpionen= 
art waren die Postabdomina zum Theil abgebrochen. 
Unter den Säugethieren befindet sich eine seltene 
Fledermausart. Die Bögel enthielten sieben bisher 
für das Gebiet noch nicht nachgewiesene Arten, dar- 
unter zwei, welche bisher nur in je einem Stück 
im Britisu Natural IIistory Muscum vertreten 
waren, und ein neu entdecktes Perlhuhn, Numicke 
zochi. 
Deutsch-SZüdwestafrika. 
Ueber das Gefecht bei Gobabis 
am Ostersonntag, den 5. April 1896, berichtet Haupl- 
mann v. Estorff an den Kaiserlichen Landeshaupt- 
mann Major Leutwein, wie solgt: 
Die 1. Feldkompagnie brach am 3. April 1896 
von Kaukarus nach Gobabis auf und gelangte am 
4. April, quer über das Feld ziehend, an die lehte 
Wasserstelle südlich dieses Platzes: Tjurundiu. 
2 Wagen, das Schlachtvieh und die losen Pferde 
verblieben dort unter Bedeckung von 1 Unteroffizier, 
3 deutschen und 1 Namareiter.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment