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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 18.
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 874 250 
* Eine UNeger-Bildungsanstalt in den Vereinigten 
Staaten. 
Bald nach Antritt seiner Präsidentschaft hatte 
Mr. Taft den Marinesekretär, Herrn v. Lengerke 
Meyer, mit einer Besichtigung des „Hampton 
Normal and Agricultural Institute“, einer Bil- 
dungsanstalt für Neger und Indianer, beauftragt. 
Herr v. Lengerke Meyer entledigte sich dieses Auf- 
trags gelegentlich einer Inspektionsreise, die ihn 
nach dem Hampton benachbarten Norfolk führte. 
Der Besuch, dem auf Einladung des Herrn 
v. Lengerke Meyer als einziger Nichtamerikaner 
der deutsche Attaché Dr. v. Prittwitz u. Gaffron 
beiwohnte, begann nach einem Berichte des letzt- 
genannten deutschen Vertreters mit einem Vorbei- 
marsch der männlichen Zöglinge; daran schloß 
sich eine Versammlung des ganzen Instituts in 
der Kirche, wo die Schüler eine Reihe ihrer be- 
rühmten Chorgesänge zum Vortrag brachten. 
Nach einigen kurzen Begrüßungsworten des Vor- 
stehers ergriff ein Neger, Graduate des Instituts, 
das Wort zu einer längeren, recht gewandten 
Ansprache, die auf das Rassenproblem in den Ver- 
einigten Staaten eingehend, die Möglichkeit des 
Zusammenlebens der weißen und dunklen Rasse 
in Amerika betonte und die Dankespflicht der 
Neger für die hier empfangene Kultur hervorhob. 
Sodann begrüßte Herr v. Lengerke Meyer die 
Zöglinge im Namen des Präsidenten. Er endigte 
mit der Ermahnung an seine farbigen Zuhörer, 
daß sie sich nie ihrer Rasse schämen, daß sie viel- 
mehr in Selbstzucht und Selbstvertrauen gute und 
brauchbare Staatsbürger werden möchten. 
An den feierlichen Empfang schloß sich eine 
eingehende Besichtigung der Anstalt an, welche 
dem Besucher einen lehrreichen Einblick in die 
praktische Verwirklichung der Idee gewährte, durch 
eine ihren natürlichen Anlagen entsprechende Er- 
ziehung, die dunkle Rasse zu einem nüßtlichen 
Element unter den Bewohnern der Vereinigten 
Staaten zu machen. · 
„Hampton Institute has given a new mea- 
ning to the word education,“ hat der Präsident 
der Universität von South Carolina, Dr. Mitchell, 
in einer Rede gesagt, in welcher er die Verdienste 
der Anstalt im Hinblick auf die Rassenfrage in 
den Südstaaten hervorhob. Allein die Erfolge 
Hamptons auf dem Gebiete der Erziehung der 
Farbigen, die auch von dem früheren Präsidenten 
Roosevelt gelegentlich einer im Institut gehaltenen 
Ansprache im Jahre 1906 eingehend gewürdigt 
worden sind, haben seinen Ruf auch über die 
Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus gesichert. 
So sind z. B. an der englischen Goldküste auf 
Anregung des Gouverneurs, Sir John Rodgers, 
  
der persönlich Hampton besichtigt hat, Anstalt#er 
nach dem Muster Hamptons begründet worder. 
Von diesem Gesichtspunkte aus erscheinen dabder 
einige nähere Angaben über die Einrichtunger 
des Instituts nicht ohne Interesse. 
An der klimatisch begünstigten Südküste Li- 
ginias, an der Mündung des Hampton Rider 
gelegen, macht der Häuserkompler des Institut: 
auf den Besucher einen freundlichen Eindruck. 
Im Jahre 1868 von General Samuel Chapman 
Armstrong gegründet, stand es bis 1870 unter 
dem Schutze der American Missionary Association, 
um dann durch einen Spezialakt der Grand 
Assembiy von Virginia ein von jeder religiösen 
Organisation unabhängiges, völlig privates Umier- 
nehmen zu werden. Ursprünglich nur für die 
Erziehung der jüngst von dem Joch der Sklaverer 
befreiten Neger bestimmt, wurde es seit 1858 
auch Indianern zugänglich gemacht. Sein be. 
kanntester Schüler ist der heutige Leiter des In- 
stituts in Tuskegee, Dr. Booker Washington, ge- 
worden. 
Das Institut bedeckt mit seinen 135 Gebäuden 
ein Areal von 75,2 ha. Es ist lediglich Internat 
und beherbergte im letzten Anstaltsjahr 1382 359- 
linge (einschl. der Graduates). Es besitzt zwei 
wohlausgerüstete Farmen mit reichlichem Viehstand 
von 28 und 240 ha. Bemerkenswert ist, daß 
eine große Anzahl der Baulichkeiten von den 
Zöglingen selbst aufgeführt sind. 
Seit 15 Jahren werden sämtliche Reparaturen 
ebenfalls ausschließlich von den Schülern vor- 
genommen. 
Zum Eintritt in die Anstalt ist ein Minded- 
alter von 17 Jahren und das Bestehen einer 
Eintrittsprüfung erforderlich; der sofortige Eintun 
in eine der höheren Klassen ist zulässig, wenn der 
Bewerber die dafür vorgeschriebenen Kennmise 
aufweisen kann. 
Das Eintrittsgeld beträgt für jeden Zögling 
10 8. Zugleich mit dieser Summe muß der Be- 
trag von 11 # als Kostgeld für den ersten Monat 
hinterlegt werden. Hier sind Wohnung, Heizung, 
Beleuchtung, Mahlzeiten, Wäsche, Arzneien, üärzl# 
liche Behandlung (mit Ausnahme der augenärzt= 
lichen und zahnärztlichen) usw. einbegriffen. Das 
jährliche Lehrgeld beläuft sich auf 100 f, und 
zwar 70 8 für die akademische und 30 8 für die 
industrielle Ausbildung. Dazu kommen etwa 6 
jährliche Ausgaben für Lehrbücher und nach dem 
ersten Jahr eine jährlich zu entrichtende sogenannte 
„Incidental Fee“ von 1 8S. 
Abgesehen nun von zgahlreichen, tüchtigen 
Schülern zufließenden Stipendien erreichen die
	        

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