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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neuguinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur. XIV.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Marktbericht.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Advertising

Full text

S 992 2# 
Papitelai aus auf Makareng angesiedelt haben, 
noch nicht völlig geklärt. 
Daß jedoch irgendwelche tiefergehende Feind- 
schaft zwischen Po Minis und Loniu nicht 
vorliegt, erhellt schon aus der Tatsache, daß beide 
Stämme sich im vergangenen Monat zu einem 
großen Festessen zusammenfanden. Allerdings 
hatte vor einiger Zeit wegen eines geringfügigen 
Anlasses ein Streit zwischen ihnen stattgefunden, 
in dessen Verlauf sich die kriegerischen Gemüter 
derart erhitzten, daß man hüben wie drüben die 
Ermahnungen der Verwaltung vergaß und nach 
alter Sitte zu den Speeren griff. 
Da es sich aber offenbar nur um eine so- 
genannte „Katzbalgerei" handelte, die Beteiligten 
auch ihr Unrecht einsahen, sind beide Teile nur 
Cindringlich verwarnt worden. 
Anders und viel ernster ist die Lage im 
Innern der Hauptinsel. Die im Busch lebenden 
Usiai liegen in steter Fehde miteinander. 
Einige starke und verschlagene Stämme, so die 
Ulkul im Norden, die im Hinterlande von Ssan, 
gegenüber der Insel Andra, auf steilen Felsen 
ihre Dörfer errichtet haben, dann die Linro (Liero, 
Lindode) im Hinterlande der Seichten Bucht und 
die Amok an der Westküste im Hinterlande der 
Kale-Bucht, terrorisieren ihre schwächeren Nachbarn 
und unternehmen fortgesetzt Raubzüge, wobei sie 
stets eine Anzahl Gegner erschlagen und auf- 
fressen. Die unterlegenen Usiai wissen sich vor 
ihren Verfolgern nicht anders zu schützen, als 
dadurch, daß sie ihre Wohnplätze, ihre Kokos= und 
Sagopalmbestände im Stich lassen und sich in 
den sumpfigen, ungesunden Mangrovenbüschen der 
Küste verstecken. 
Die Linro können ihr Unwesen um so nach- 
drücklicher treiben, als sie seit dem Uberfall auf 
die eingeborene Besatzung des Kutters Waikatu 
(1908) noch im Besitz von zwei Mauserkarabinern 
mit über zwanzig Patronen sind. Alle Versuche, 
die Gewehre auf gütlichem Wege herauszubekommen, 
waren bisher fruchtlos. Die letzte Aufforderung 
zur Herausgabe der Gewehre überbrachte der 
Oäuptling Bosso von Sissi, der mit den Linro 
dadurch Fühlung hat, daß seine Leute (Manus) 
Taro und Sago von den Linro gegen Fisch ein- 
tanschen. Bosso erhielt von Batakalék, dem 
Häuptling der Linro, die Antwort, er dächte gar 
nicht daran, die Gewehre herauszugeben; er 
fürchte sich nicht vor dem weißen Mann, der ihn 
und seine Leute im Busch doch nicht finden könne; 
anuch die Kriegsschiffe könnten ihm nichts anhaben. 
Kurz vor dem Eintreffen der Erpedition in 
den Admiralitäts-Inseln hatten sich auch die 
Amok in den Besitz von zwei Manserkarabinern 
und über vierzig Patronen gesetzt, indem sie eine 
nur mit eingeborenen Arbeitern besetzte Station 
  
des Japaners Komine an der Kale-Bucht über- 
fielen und ausraubten, wobei sie die sieben Ar- 
beiter erschlugen und zwei davon auffraßen. 
Der Expedition ist es nicht gelungen, die vier 
Gewehre herauszubekommen. Gegen die Ulkul 
wurde von Ssau aus, gegen die Amok von der 
Kale-Bucht aus, gegen die Linro von der Malai- 
Bucht (Südküste) aus vorgegangen. Nur bei der 
letzten Unternehmung gelang es, Fühlung mir 
den Buschleuten zu bekommen, sonst ergriffen diese 
stets rechtzeitig die Flucht. Beim Sturm auf das 
Linro-Dorf fiel ein Gegner; außerdem wurden 
bedauerlicherweise zwei im Busch versteckte Weiber, 
die als solche nicht erkannt wurden, erschossen. 
Gefangene konnten nicht gemacht werden. Als 
Ergebnis kann bezeichnet werden, daß wenigstens 
den Linro, die sich so sicher vor dem Weißen 
wähnten, dieser Glaube zerstört worden ist. Bei 
der Unternehmung gegen die Linro ist die Trupve, 
nachdem am Nachmittag zuvor im Busch Lager 
bezogen worden war, an einem Tage vierzehn 
Stunden durch Busch und Sumpf, davon fünf 
Stunden im Dunkeln, marschiert. 
Bei allen drei Unternehmungen wurde je ein 
feindliches Dorf niedergebrannt. Diese Maßregel 
war notwendig, um diesen Naturmenschen zu 
zeigen, daß das Gouvernement mit ihrem räube- 
rischen Treiben nicht einverstanden ist und daß 
es die Macht hat, seinen Willen durchzusetzen. 
Da zu befürchten ist, daß sich die Uberfälle 
der Usiai auf eingeborene Arbeiter wiederholen, 
ist dem Japaner Komine untersagt worden, seine 
Pflanzung auf der Hauptinsel an der Kale-Bucht 
durch schwarze Arbeiter allein, ohne ständige An- 
wesenheit eines Weißen oder Japaners, weiter 
zu betreiben. 
Die Zustände auf der Hauptinsel lassen die 
baldige Errichtung einer Regierungsstation drin- 
gend wünschenswert erscheinen. Nur durch die 
dauernde Stationierung einer Polizeitruppe kann 
der Friede unter den Eingeborenen und der 
Schutz der wirtschaftlichen Unternehmungen, die 
sich jetzt auch auf die Hauptinsel erstrecken, ge- 
währleistet werden.“ 
Von der deutsch- niederländischen Crenzerpedition. 
Der Geologe der Grenzexpedition, Bergassessor 
Stollé meldet, daß die Expedition, nachdem sie 
am 8. September von der Tami-Mündung auf- 
gebrochen war, am 21. September d. Js. bei 
dem Versuch, auf dem Kaiserin Augusta-Fluß er- 
neut zur deutsch= niederländischen Grenze vor- 
zudringen, bereits die Stelle des Flusses erreicht 
hatte, an welcher auf der Karte 26 des „Großen 
deutschen Kolonialatlasses“ die hypothetische Strichel-
	        

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