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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

W 870 20 
und Barbara in der Provinz Kano am 16. und 
20. Juli d. Is. Zollstellen errichtet worden. Die 
Zollstelle Katagum ist am 15. Juli d. Is. auf- 
gehoben worden. (The Board of Trade Journal.) 
Rhodestia. 
Strengere Handhabung des Waren- 
zeichengesetzes. 
Die Bestimmungen des Warenzeichengesetzes 
(Merchandise Marks Act), betreffend die Bezeich- 
nung des Ursprungslandes bei der Wareneinfuhr 
nach Rhodesia, die jahrelang kaum beachtet wor- 
den sind, werden seit kurzem wieder strenger zur 
Anwendung gebracht. Es empfihlt sich daher, 
die Bestimmungen der „Merchandise Marks Act“ 
bei der Einfuhr nach Rhodesia genau zu beachten. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Vizekonsulats 
in Salisbury.) 
Eritrea. 
Verbot der Ausfuhr von Brennholz 
und Holzkohle. 
Der Gouverneur der Kolonie Eritrea hat 
durch eine in der „Gazzetta Ufficiale“ Nr. 223 
vom 26. September d. Is. veröffentlichte Ver- 
ordnung die Ausfuhr von Brennholz und Holz= 
kohle aus der Kolonie untersagt. 
Das Tendula-Bewässerungsprojekt in Britisch-Indien. 
Das Tendula-Bewässerungsprojekt, das den 
ersten Anlauf zu einer Flußbewässerung in den 
Zentralprovinzen darstellt, und das bereits im 
März v. JIs. von dem Staatssekretär für Indien 
sanktioniert worden war, soll nunmehr bald zur 
Ausführung gelangen. Der einzige Grund für 
die Verzögerung in dem Beginn der Arbeiten 
hatte in der Schwierigkeit der Beschaffung der 
nötigen Fonds gelegen. Wenn das Tendula- 
projekt sich auch nicht mit den Riesenanlagen des 
Punjabs messen kann, so muß es doch als ein 
relativ sehr bedeutendes Werk bezeichnet werden, 
sollen doch die dafür veranschlagten Kosten bei 
einer geschätzten Banzeit von acht Jahren etwa 
zehn Millionen Rupien betragen. 
Die Hauptwerke sollen an dem Vereinigungs- 
punkt der Flüsse Tendula und Lukka errichtet 
werden, etwa zwanzig englische Meilen westlich 
der Stadt Dhamtari in dem Raipur-Distrikt. Die 
erwähnten beiden Flüsse führen zwar während 
der kalten Jahreszeit nur eine spärliche Wasser- 
menge und trocknen sogar manchmal nahezu ganz 
aus; da jedoch die Monsunregen in jenen Gegenden 
  
gewöhnlich sehr ergiebig zu sein pflegen und die 
Betten der Flüsse sehr breit und tief sind, pflegt 
während des heißen Wetters die Wasserzufuhr 
ziemlich zuverlässig und ausreichend zu sein. Der 
Zweck der Anlage ist, Wasser durch Anstauung 
aufzuspeichern, um es eintretendenfalls den 
durch Trockenheit gefährdeten Kulturen zuführen 
zu können, sei es bei Eintreten eines der ge- 
fürchteten „Breaks“ — Regenpausen — während 
des Monsuns, sei es zu irgendeiner sonstigen 
Jahreszeit. 
Die jährlich durchschnittlich von den beiden, 
320 Quadratmeilen umfassenden Flußbetten ge- 
führte Wassermenge wird auf ungefähr 16 000 
Millionen Kubikfuß geschätzt. Die für das Be- 
wässerungsprojekt erforderliche jährliche Wasser- 
menge beträgt 9000 Millionen Kubikfuß, liegt 
mithin so weit unter dem Durchschnitte, daß ein 
Versagen der Wasserzufuhr wohl als ausgeschlossen 
angesehen werden kann. 
Der für die Stauanlage nötige Damm soll 
eine Gesamtlänge von beinahe drei englischen 
Meilen erhalten, bei einer Maximalhöhe von 
etwas über 80 Fuß und einer Gesamtfflächen- 
ausdehnung des Staubeckens von 18 Quadrat= 
meilen. 
Das zu errichtende Stauwehr soll 1500 Fuß 
lang werden und die Ablassung von über 100.000 
Kubikfuß Wasser in der Sekunde gestatten. In 
der Nähe des Wehrs zweigt der Hauptkanal ab, 
der schätzungsweise 2000 Kubikfuß in der Sekunde 
führen soll. Er soll 40 englische Meilen lang 
werden. Vom Hauptkanal sollen zwei annähernd 
ebenso lange Hauptzweigkanäle und ein ganzes 
System von Verteilungskanälen abgezweigt werden. 
Der Flächeninhalt des betreffenden Distrikts 
umfaßt 673 157 Acres, wovon 608 516 Acres 
kultivierbar sind. Man schätzt nun, daß es möglich 
sein wird, alljährlich 263 412 Acres des bestell- 
baren Landes zu bewässern. Bei einer Wassertare 
von 2 Rupien pro Acre soll die Reineinnahme 
aus dem Werk 390 927 Rupien jährlich betragen, 
was einer Verzinsung des gesamten angelegten 
Kapitals zu 3,9 v. H. gleichkommt. Sowohl die 
Höhe der Wasserrate wie die Fläche, deren Be- 
wässerung voraussichtlich möglich sein wird, sind 
so vorsichtig abgeschätzt worden, daß man wobl 
sicher darauf rechnen kann, daß das Unternehmen 
sich rentieren wird. 
liber den praktischen Wert des Proiekts konn 
man nicht im Zweifel sein. Der Drugdistiikt, 
dem das Bewässerungswerk zugute kommen sol, 
ist aus der früheren westlichen Hälfte des Raipur= 
distrikts gebildet worden, dem Landstrich zwischen 
den Flüssen Karun und Sheonath, mit einer Be- 
völkerung von etwa 210 000 Köpfen. Gerade
	        

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