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Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_a11_1920
Title:
Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
Author:
Liszt, Franz von
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Völkerrecht
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Julius Springer
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Edition title:
Elfte, umgearbeitete Auflage. Unveränderter Neudruck.
Scope:
577 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Anhang.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Vom 11. Januar 1917.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
  • Title page
  • Vorbemerkung zur elften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Einleitung.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • I. Die Staatsgewalt.
  • II. Das Staatsgebiet.
  • III. § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. § 12. Der Grundsatz der Verkehrsfreiheit.
  • 2. Abschnitt. Die nationalen Organe des zwischenstaatlichen Verkehrs.
  • 3. Abschnitt. Die Organisation der Verbandstaaten.
  • 4. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse.
  • III. Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. Die Interessengemeinschaft der Staaten auf dem Gebiete des Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • 3. Abschnitt. § 34. Der Schutz von Leben und Gesundheit.
  • 4. Abschnitt. § 35. Der Schutz von Tieren und Pflanzen.
  • 5. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten.
  • Vorbemerkung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die Rechtssätze des Landkriegsrechts.
  • § 41. Die Rechtssätze des Seekriegrechtes.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • § 43. Das Verfahren in Prisensachen und der internationale Prisenhof.
  • § 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht.
  • Anhang.
  • Inhaltsübersicht.
  • Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.
  • Nr. 2a. Die I. Genfer Konvention.
  • Nr. 2b. Die II. Genver Konvention.
  • Nr. 3. Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritanien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 18. Juli 1878,
  • Nr. 4a. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • Nr. 4b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • Nr. 5. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Japan nebst zugehörigem Zollabkommen. Vom 24. Juni 1911.
  • Nr. 6. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien. Vom 29. September 1911.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Vom 11. Januar 1917.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte.
  • Nr. 8. Schlußakte der ersten internationalen Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899 mit den Konventionen und Deklarationen.
  • Nr. 9. Schlußakte der Zweiten Internationalen Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907 mit den vereinbarten Abkommen.
  • Nr. 10. Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz vom 25. Februar 1909 mit Erklärung über das Seekriegsrecht.
  • Sachverzeichnis.

Full text

Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland u. Türkei. Vom 11. Jan. 1917. 425 
eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses, Gebrauch einer falschen Urkunde, 
einer unriohtigen Beurkundung oder eines unrichtigen ärztlichen Zeugnisses, 
Unterdrückung, Verrückung oder Falschsetzung von Grenzzeichen, vor- 
sätzliche und rechtswidrige Beschädigung, Vernichtung oder Unter- 
drückung von Urkunden; 
16. vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer frem- 
den Sache; 
16. vorsätzliche Horbeiführung eines Brandes, einer Explosion, eines Ein- 
sturzes oder einer Überschwemmung; 
17. Bewirkung einer Strandung oder des Sinkens eines Schiffes, vorsätzliche 
Störung der Sicherheit des Betriebs der Schiffahrt; 
13. Widerstand oder tätlicher Angriff der Schiffsmannschaft gegen den 
Schiffsführer oder einen anderen Vorgesetzten; 
19. vorsätzliche Störung der Sicherheit des Betriebs oder vorsätzliche Ver- 
hinderung oder Gefährdung des Betriebs einer Eisenbahn; 
20. Verhinderung oder Gefährdung des Betriebs einer Öffentlichen Tele- 
graphen- oder Fernsprechanlage, mit Einschluß von Funkspruchanlagen, 
oder einer Rohrpostanlage; ' | 
21. Vergiftung von Quellen, Brunnen, Wasserleitungen oder Wasserbehältern 
oder zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauche bestimmter Gegenstände, 
Beimischung gesundheitsgefährlicher Stuffe, Inverkehrbringen der .ver- 
. ifteten oder mit solchen Stoffen vermischten Gegenstände; 
22. Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums eines anderen 
durch Anwendung von Sprengstoffen; 
23. Zusammenrottung zur Begehung von Gewalttätigkeiten gegen Personen 
oder Sachen; 
24. vorsätzliche Befreiung eines Gefangenen oder Beförderung seiner Be- 
freiung oder Entweichung; 
25. Meineid einer Partei, eines Zeugen oder eines Sachverständigen, falsches 
Zeugnis, falsche Versicherung an Eidesstatt, falsche uneidliche Aussage 
eines Zeugen oder Sachverständigen, Verleitung zu einer der vorbe- 
zeichneten Handlungen, falsche Beschuldigung; 
26. Bestechung; 
27. Erhebung nicht geschuldeter Abgaben oder Gebühren. 
Die Auslieferung findet wegen eines der im Abs. I aufgeführten Verbrechen 
oder Vergehen auch statt, wenn es von einem Beamten in ode, 
Amtes begangen ist. 
Die Auslieferung findet statt wegen Hehlerei oder Begünstigung hinsicht- 
lich eines der in den Absätzen 1, 2 aufgeführten Verbrechen oder Vergehen. Sie 
findet ferner statt wegen Versuchs eines dieser Verbrechen oder Vergehen oder 
wegen einer vorbereitenden Handlung zu einem solchen, soweit der Versuch oder 
die vorbereitende Handlung strafbar ist. 
Art. 3, Wegen eines politischen Vergehens oder Verbrechens findet keine 
Auslieferung statt. 
Als politisches Verbrechen oder Vergehen soll der Angriff auf das Leben eines 
Staatsoberhaupts oder der Mitglieder seines Hauses nicht angesehen werden. 
Ebensowenig sind anarchistische Verbrechen oder Vergehen als politische Straf- 
taten anzusehen. Ä 
Art. 4. Keiner der vertragschließenden Teile liefert seine Angehörigen aus. 
Art. 5. Das Ersuchen um Auslieferung (der Auslieferungsantrag) ist auf diplo- 
matischem Wege zu stellen. 
Mit dem Auslieferungsantrag ist ein gerichtlicher Haftbefehl gegen die 
beanspruchte Person oder das gegen sie erlassene Strafurteil beizubringen. Soweit 
daraus die Tat und die Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der straf- 
baren Handlung gefunden werden, nicht deutlich hervorgehen, ist ein gerichtliches 
Schriftstück beizufügen, das die fehlenden Angaben enthält. Auch ist, soweit der 
Wortlaut der zur Anwendung kommenden sträfgesetzlichen Vorschriften nicht an- 
gegeben ist, beglaubigte Abschrift dieser Vorschriften beizufügen. Ist die Identität 
er Person zweifelhaft, so sind Nachweise dafür zu erbringen. 
er bei Ausübung des
	        

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