Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
rbl_baiern
Title:
Königlich-Baierisches Regierungsblatt.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
rbl_baiern_1816
Title:
Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816.
Federal State.:
Königreich Bayern
Volume count:
11
Publishing house:
Franz Hübschmann
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1816
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • A. Die Entstehung des Königreichs und die Verfassungsurkunde.
  • B. Das Staatsgebiet.
  • C. Die Staatsangehörigen.
  • D. Die Landesgesetzgebung.
  • E. Der König.
  • F. Der bayerische Landtag.
  • G. Die obersten Landesbehörden.
  • H. Die bayerischen Beamten.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

161 
56 Das baherische Staatsrecht 
Er führt ein besonderes Wappen; seine Farben sind weiß und blau; 
er ist von einem Hofstaate 1 umgeben. Er verleiht den Adel, Titel 
Und Orden.:: 
4. Die Vermögensrechte des Königs. 
Dem König ist die Nutzung verschiedener Gebäude und Grund- 
stücke zugewiesen. Zur Bestreitung seines Unterhalts bezieht er 
außerdem den festen, durch das Finanzgesetz vom 25. Juni 1876 fest- 
gesetzten Betrag von jährlich 4 231 044 Mark aus der Staatskasse, die 
sogenannte Zivilliste. Sie ist auf die gesamten Staatsdomänen 
„radiziert“ und wird in Monatsraten entrichtet. Aus der Zivilliste 
hat der König auch verschiedene Ausgaben zu bestreiten, so den Unter- 
halt der Königin und der minderjährigen Kinder und den Aufwand 
für den Hofstaat. 
Die Mitglieder des Königlichen Hauses haben 
im übrigen besondere Ansprüche gegen die Staatskasse auf Leistung 
von sogenannten Apanagen, unter Umständen auch auf Aussteuer. 
Zurzeit beträgt der jährliche Aufwand für Apanagen 728 574 Mark. 
7 Die Hofämter sind: 
1. Der Königliche Obersthofmeisterstab; diesem unterstehen unter 
anderem eine besondere Bauabteilung, ein Justitiariat und die 
Leibgarde der Hartschiere. 
2. Der Königliche Oberstkämmererstab; ihm gehören zu: die Käm- 
merer, Kammerjunker und Hofjunker. 
3. Der Königliche Obersthofmarschallstab; ihm untersteht unter anderem 
eine besondere Hofgärtenabteilung. 
4. Der Königliche Oberststallmeisterstab. 
Hierzu kommen noch unter anderem eine Hofmusik-Intendanz, eine 
Hoftheater-Intendanz, die Geheim-Kanzlei Seiner Königlichen Ho- 
heit des Prinzregenten Luitpold von Bahern, ein Hofsekretariat, 
eine Hofkasse. 
½ Die wichtigsten bayerischen Orden sind: 
1. Der Haus-Ritterorden vom heiligen Hubert; ihn erhalten im allge- 
meinen nur regierende Fürsten und ihre Agnaten; außerdem nur 
vorzüglich würdige Personen. 
. Der Haus-Ritterorden vom heiligen Georg. 
mDer Militär-Max-Josephs-Orden zur Belohnung für hervorragende 
riegstaten. 
. DergVerdienst-Orden der Bayerischen Krone für vorzügliche dem 
Staat geleistete Dienste. 
Der Verdienst-Orden vom heiligen Michael. 
Der Maximilians-Orden für Kunst und Wissenschaft. 
. Der Militärberdienstorden. 
Der Ludwigsorden für 50 jährige Dienstzeit. 
Neben den Orden bestehen eine Reihe von Medaillen und 
Ehrenzeichen, so die Rettungsmedaille, das Feuerwehrehrenzeichen, die 
Ludwigsmedaille für Wissenschaft und Kunst und für Industrie. 
—o JS S 0S P0
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment