Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Kapitel. Das Strafrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Von den einzelnen strafbaren Handlungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • Einleitung.
  • I. Die Strafgesetze.
  • II. Die verschiedenen Strafen.
  • III. Die strafbaren Handlungen im allgemeinen.
  • IV. Von den einzelnen strafbaren Handlungen.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

247 
88 Das Strafrecht 
IV. Von den einzelnen strafbaren Handlungen.“ 
1. Die Staatsverbrechen im engeren Sinne. 
Die schwersten Verbrechen gegen den Staat sind der Hochverrat 
und der Landesverrat. Der Hochverrat richtet sich gegen den 
inneren verfassungsmäßigen Zustand des Staates; er wird be— 
gangen durch jeden Angriff auf das Leben oder die Freiheit des 
Kaisers oder eines Bundesfürsten und durch jeden Versuch, gewalt- 
sam die Verfassung des Reichs oder eines Bundesstaates zu ändern 
oder Bundesgebiet vom Reich oder einem Bundesstaate loszureißen. 
Wegen ihrer Gefahr für die Allgemeinheit ist auch schon jede Vor- 
bereitung und Verabredung des Hochverrats sowie jede öffentliche 
Aufforderung dazu mit schwerer Strafe bedroht. 
Der Landesverrat besteht in einem Verrat gegenüber 
einer fremden Macht, bedroht also den Bestand des Staates von 
außen. Des sog. militärischen Landesverrats macht sich ein 
Deutscher schuldig, der eine ausländische Regierung zu einem Kriege 
gegen das Reich zu bestimmen sucht oder in einem solchen Kriege ent- 
weder in der feindlichen Kriegsmacht dient oder sonst irgendwie (3. B. 
durch Lieferungen, durch Verrat von Plänen, Festungen oder Trup- 
penbewegungen oder durch Spionage) dem Feinde Vorschub leistet. 
Der sog. diplomatische Landesverrat wird begangen durch Ver- 
rat von Staatsgeheimnissen, Festungsplänen, geheimen Aktenstücken 
u. dgl. an eine ausländische Regierung, durch absichtliche Vernichtung 
oder Verfälschung solcher Urkunden oder durch Verrat in aufgetra- 
genen Staatsgeschäften. Ein Hoch= oder Landesverrat, der sich gegen 
Kaiser oder Reich richtet, wird vom Reichsgericht in erster und letzter 
Instanz abgeurteilt. 
Gegen tätliche Angriffe und Beleidigungen sind der Kaiser und 
die deutschen Bundesfürsten sowie deren Familien durch die auf die 
Majestätsbeleidigung gesetzten strengen Strafen geschützt; 
doch tritt bei Beleidigungen (anders ist es bei tätlichen Angriffen) 
Bestrafung wegen Moajestätsbeleidigung nur dann ein, wenn die 
Beleidigung in der Absicht der Ehrverletzung böswillig und mit 
Ueberlegung begangen wird. Liegen letztere Voraussetzungen nicht 
vor, so greifen bloß die allgemeinen Bestimmungen über Beleidi- 
gungen Platz. Aber auch Beleidigungen fremder Fürsten sowie 
hochverräterische Handlungen gegen auswärtige 
Staaten finden bei uns Bestrafung, vorausgesetzt, daß in dem 
* Das Folgende enthält keineswegs eine erschöpfende Aufzählung aller, 
sondern nur eine kurze Erörterung der hauptsächlichsten strafbaren Hand- 
lungen.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment