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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

Contents: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

law_collection

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
law_collection
Collection:
weimar
Publication year:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
rbl_swe_1871
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871.
Volume count:
55
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Hermann Böhlau
Document type:
law_collection_volume
Collection:
weimar
Publication year:
1871
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 29.
Volume count:
29
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

law

Title:
[112] Ministerial-Bekanntmachung, die Verordnung über die Erweiterung der Drucksachenbeförderung mit der Post betreffend.
Volume count:
112
Document type:
law_collection
Structure type:
law

Appendix

Title:
Verordnung, betreffend die Erweiterung der Drucksachenbeförderung mit der Post.
Document type:
law_collection
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

auf Dr. C. W, F, Göriz. 245 
höheren landwirthschaftlichen Betriebe dargelegte neue Feld nützlichen und 
ehrenvollen Strebens und Wirkens, bleibend entschied. 
Gleich anderen seiner Jugendgenossen, wie namentlich Knaus und Walz, 
von dieser Anstalt schon in ihrer ersten Entstehung, und ihrer damals noch 
höchst einfachen und beschränkten Einrichtung ungeachtet, lebhaft ange- 
zogen, trat Göriz in seinem 17ten Jahr im Herbst 1819 in dieselbe ein, um 
hier unter der Leitung ihres berühmten Vorstandes, Schwerz, die erste wis- 
senschaftlich-praktische Ausbildung in der Landwirthschaft zu erlangen, und 
verweilte hier zu dem Ende vorerst ein Jahr lang, während dessen er für jenen 
Zweck vorzüglich die Vorlesungen von Schwerz über die gesammte Landwirth- 
schaft, neben diesen aber ganz besonders noch die reiche Gelegenheit zu 
unmittelbarer Anschauung in den verschiedenen Zweigen von jener, wie sie 
in dem mit der Anstalt verbundenen, unter der persönlichen Leitung von 
Schwerz stehenden Gutsbetrieb sich darbot, mit Eifer benützte. Indessen 
stand bei ihm in diesem ersten Stadium der landwirthschaftlichen Bildungs- 
laufbahn die Entscheidung für dieselbe noch keineswegs soweit fest, dass 
er solche und somit auch weiterhin den landwirthschaftlichen Beruf sich 
zur eigentlichen und ausschliesslichen Lebensaufgahe gestellt hätte; vielmehr 
war von ihm damals auch noch eine cameralistische Bildungs- und Berufs- 
laufbahn, als möglicher Weise vorzuziehend, in Aussicht genommen, für 
welche sodann jene erstere nur die Bedeutung eines zwar sehr wichtigen, 
bisher leider ganz allgemein nur zusehr vernachlässigten, im Verhältniss zum 
Ganzen aber doch untergeordneten Hülfsmittels erhalten hälte, und er hatte 
desshalb auch noch vor seinem Eintritt in Hohenheim durch Erstehung der 
gesetzlichen Vorprüfung die förmliche Ermächtigung zum akademischen Stu- 
dium der Cameralwissenschaft erlangt,. die ihm in Verbindung mit letzterer 
allerdings damals zugleich noch das Privilegium der Militärdienst - Befreiung 
verlieh. 
Demgemäss verliess nun Göriz schon nach einem Jahre, im Herbst 1820, 
das Institut zu Hohenheim, um die Universität zu Tübingen zu beziehen, 
wo die auch erst kürzlich, im Jahr 1817, gegründete staatswirthschaftliche 
Fakultät für das vorgedachte weitere Studium ausgedehntere, in diesem Um- 
fang früher nicht gekannte Gelegenheit darbot. Eben hier auf der Hoch- 
schule, wo die eigenthümliche Bedeutung der beiden in Aussicht genom- 
menen Bildungs- und Berufslaufbahnen bestimmter und schärfer sich vor 
Augen stellen musste, reifte nun aber auch bald die wirkliche Wahl unter 
denselben zu Gunsten der zunächst betretenen. Noch vor dem Schluss eines 
einjährigen Aufenthalts in Tübingen, während dessen er in der Hauptsache 
nur einige Vorlesungen über einzelne Zweige der Naturwissenschaft und der 
Privatwirthschaftslehre, wie Physik bei Bohnenberger, Anatomie des Men- 
schen bei Baur, Physiologie desselben bei Hofacker, Agriculturchemie bei 
Schübler, Forstwissenschaft bei Hundeshagen, und Technologie bei Poppe 
besuchte, und von seiner freien Zeit besonders in einem engeren Kreise 
gleichgesinnter, von hier aus für das ganze spätere Leben innig unter sich
	        

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