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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_24
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Westphälischer Frieden
Befreiungskrieg
Wiener Kongreß
Fremdherrschaft
Volume count:
24
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
Edition title:
Siebente Auflage.
Scope:
807 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Revolution und Fremdherrschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Auflösung des Reichs. Krieg von 1806.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • Der Revolutionskrieg bis zum Baseler Frieden.
  • Friedrich Wilhelm III. Der Reichsdeputationshauptschluß. Die classische Dichtung.
  • Auflösung des Reichs. Krieg von 1806.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

232 I. 2. Revolution und Fremdherrschaft. 
krieg Frankreichs ein Heer von 63,000 Mann zur Verfügung. Unbedingte 
Unterwerfung in Sachen der europäischen Politik und ebenso unbeschränkte 
Souveränität im Innern — das waren die beiden aus gründlicher Kennt- 
niß des deutschen Fürstenstandes geschöpften leitenden Gedanken der Rhein- 
bundsverfassung. Die Höfe ertrugen die Unterwerfung, weil sie eingepreßt 
zwischen Oesterreich und Frankreich eines Schutzes bedurften und auf neue 
Geschenke napoleonischer Gnade hofften; einige trösteten sich wohl ins- 
geheim mit dem Gedanken, die französische Uebermacht werde nicht ewig 
dauern; die Souveränität aber hielten sie sämmtlich fest als einen Schatz für 
alle Zeiten. Der deutsche Particularismus trat in seiner Sünden Blüthe. 
Napoleon versagte sich's nicht, in einem Briefe an Dalberg an den 
uralten Landesverrath der deutschen Kleinfürsten höhnisch zu erinnern; er 
nannte die Politik des Rheinbundes conservativ, denn sie stelle nur von 
Rechtswegen ein Schutzverhältniß her, das in der That schon seit mehreren 
Jahrhunderten bestanden habe. Doch zugleich schmeichelte er klug dem 
dynastischen Dünkel: kein Oberlehnsherr stehe mehr über den deutschen 
Fürsten, kein fremdes Gericht dürfe sich in ihre Landesangelegenheiten 
mischen; er selber übe nur die einfache Pflicht des Schutzes, die keinen 
höheren Zweck habe als den Verbündeten die volle Souveränität zu gewähr- 
leisten. Das verheißene Fundamentalstatut des Rheinbundes ist nie er- 
schienen, der Bundestag mit seinen zwei Räthen nie zusammengetreten; 
diesem Werke der rohen Gewalt fehlte von Haus aus die Fähigkeit recht- 
licher Weiterbildung. Dem Protector, der schon seinem zahmen gesetz- 
gebenden Körper in Paris ein unwilliges vous chicanez le pouvoir! 
zurief, lag wenig daran, auch noch durch die schwerfälligen Berathungen 
eines rheinischen Bundestags belästigt zu werden; ihm genügte, daß er 
jetzt mit den deutschen Regimentern vom linken Rheinufer an 150,000 
deutsche Soldaten unter seinem Befehle hielt. Die beiden Könige des 
Rheinbundes aber verhehlten nicht ihren Widerwillen gegen jede bündische 
Unterordnung und verwarfen kurzweg alle die Pläne für den Ausbau des 
Bundes, welche der neue Fürstprimas Dalberg mit unerschöpflicher Be- 
geisterung entwarf. 
Das Bundesgebiet erstreckte sich vom Inn bis zum Rhein über den 
ganzen Südwesten, reichte dann nordwärts bis tief nach Westphalen hinein, 
den preußischen Staat und seine kleinen Verbündeten in weitem Bogen 
umklammernd; und der Artikel 39 der Rheinbundsacte kündete bereits 
drohend an, daß auch anderen deutschen Staaten der Eintritt vorbehalten 
bleibe. Was im Süden und Westen noch übrig war von kleinen Reichs- 
ständen wurde der Landeshoheit der sechzehn Verbündeten unterworfen: 
alle Fürsten und Grafen, alle Reichsritter, so viele sich in den Stürmen 
der jüngsten Jahre noch behauptet hatten, die beiden Ritterorden, die 
Reichsstädte Nürnberg und Frankfurt, zusammen ein Gebiet von 550 Ge- 
viertmeilen und fast fünfviertel Millionen Einwohnern. Aller Schmutz,
	        

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