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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundestag
Verfassungskämpfe
Burschenschaft
Karlsbader Beschlüsse
Volume count:
25
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
9. Die Karlsbader Beschlüsse.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Teplitz und Karlsbad.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • Schwankungen in Berlin. Erste konstitutionelle Erfahrungen im Süden.
  • Kotzebues Ermordung. Demagogenverfolgung.
  • Teplitz und Karlsbad.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

Exekutionsordnung. Universitäten. 563 
liegt“. Also ward der naturgemäße Verkehr zwischen den einzigen Staats- 
anstalten Deutschlands, welche noch nicht gänzlich dem Partikularismus 
anheimgefallen waren, jetzt von Bundes wegen verboten. Das Gesetz war 
nach Form und Inhalt eine rohe Beleidigung der deutschen Universitäten 
und würde die akademische Freiheit vernichtet haben, wenn ihm nicht die 
meisten Regierungen, ihren guten alten Traditionen getreu, eine ziemlich 
milde Auslegung gegeben hätten. 
Bernstorff, neben Gentz der Bestgebildete unter den Karlsbader 
Staatsmännern, wollte diese schwierige Frage nicht so über das Knie 
gebrochen sehen; er beantragte, man solle hier nur einige allgemeine 
disziplinarische Grundsätze vereinbaren und das Weitere den gründlicheren 
Beratungen des Bundestages überlassen. Aber alle seine Genossen er- 
widerten einstimmig, daß Gefahr im Verzuge sei, und da auch Harden- 
berg, der jetzt ganz in Wittgensteins Fahrwasser segelte, die Ansicht der 
Mehrheit teilte, so konnte Bernstorff nur noch die eine Milderung durch- 
setzen, daß die Rechte des Regierungsbevollmächtigten unter Umständen 
auch dem bisherigen Kurator übertragen werden durften, also doch nicht 
alle Universitäten förmlich unter polizeiliche Aufsicht gestellt wurden. Im 
Übrigen nahm man die österreichischen Vorschläge fast unverändert an; 
der maßvolle und sachkundige Bericht der Bundestagskommission über die 
Universitäten, der noch während der Konferenzen dem Fürsten Metternich 
zuging, blieb unbeachtet liegen.“) 
Die treibende Kraft der Konferenzen, die Angst des Kaisers Franz vor 
jeder Beunruhigung seiner Erblande, verriet sich am deutlichsten in dem 
dritten Entwurfe, dem provisorischen Preßgesetze. Auch zu diesem Gesetze, 
wie zu allen übrigen, hatte Gentz einen einleitenden Präsidialvortrag aus- 
gearbeitet, der in grellen Farben schilderte, wie jeder Bundesstaat durch 
die Preßfreiheit seiner deutschen Nachbarlande gefährdet sei, und wie diese 
Gefahr neuerdings durch die Offentlichkeit der Landtagsverhandlungen 
noch gesteigert werde. Noch unzweideutiger sprach sich Metternich in den 
Sitzungen aus: es liege im Wesen des Bundes, daß seine Glieder ein- 
ander ihre moralische und politische Unverletzlichkeit, auch gegen Angriffe 
von seiten der Presse, verbürgten; die Preßfreiheit sei aber unzweifelhaft 
schädlicher für die großen Staaten, die in Deutschland von dreißig Mittel- 
punkten zugleich angegriffen werden könnten, als für die kleinen, deren 
Schriftsteller stets bereit sein würden die heimische Regierung zu schonen, 
wenn sie nur gegen die mächtigen Nachbarn freies Spiel behielten. Also 
um sich selber vor den Angriffen der deutschen Presse zu schützen, bean- 
tragte Osterreich, daß „die Notwendigkeit vorbeugender Maßregeln“, die 
Zensur, als Regel anerkannt würde — der Sache nach eine offenbare 
  
*7) Bernstorff an Hardenberg, 25. Aug.; Goltzs Bericht an Bernstorff, Frankfurt 
28. August 1819. 
36
	        

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