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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_25
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundestag
Verfassungskämpfe
Burschenschaft
Karlsbader Beschlüsse
Volume count:
25
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
Edition title:
Sechste Auflage.
Scope:
649 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Supplement

Title:
Beilagen.
Volume count:
I - V
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Supplement

Supplement

Title:
I. E. M. Arndt und Wrede. Zu Bd. I S. 612.
Volume count:
I
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Supplement

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • Beilagen. (I - V)
  • I. E. M. Arndt und Wrede. Zu Bd. I S. 612. (I)
  • II. Blücher über die Lütticher Meuterei. Zu Bd. I S. 739. (II)
  • III. Die Teplitzer Punktation. Zu Bd. II S. 552. (III)
  • IV. Hardenbergs Verfassungsplan. Zu Bd. II S. 592. (IV)
  • V. Hardenberg über die Ministerkrisis vom Jahre 1819. Zu Bd. II S. 606. (V)

Full text

634 Blücher über die Lütticher Meuterei. Die Teplitzer Punktation. 
gern gönnen würde. Hätte er bei der Erörterung jener schlesischen Episode etwas weniger 
Entrüstung und etwas mehr Forscherfleiß aufgewendet, so konnte er selber den Beweis 
erbringen, den ich nun an seiner Stelle erbringen muß: daß Wrede an dem Olser 
Raube nicht beteiligt war. 
  
II. Blücher über die Lütticher Menuterei. 
Zu Bd. I S. 739. 
Generalfeldmarschall Fürst Blücher an König Friedrich August von Sachsen. 
Euere Königliche Majestät 
haben durch Ihre früher ergriffenen Maßregeln Ihre Untertanen, einen geachteten deut- 
schen Völkerstamm, in das tiefste Unglück gestürzt. 
Durch Ihre späteren Maßregeln kann es dahin kommen, daß er allgemein mit 
Schande bedeckt wird. 
Die Rebellion, welche von Friedrichsfelde und Preßburg aus in der Armee orga- 
nisiert wurde, ist ausgebrochen, in einer Zeit ausgebrochen, wo ganz Deutschland gegen 
den allgemeinen Feind auftritt. Die Verbrecher haben Bonaparte als ihren Beschützer 
öffentlich proklamiert und mich, der ich in einer fünfundfünfzigjährigen Dienstzeit in der 
glücklichen Lage gewesen bin, nur das Blut meiner Feinde zu vergießen, genötigt, zum 
ersten Male Hinrichtungen in meiner eigenen Armee vornehmen zu müssen. 
Aus der Anlage') werden Ew. Maj. ersehen, wie ich es bis jetzt noch versucht 
habe, die Ehre des sächsischen Namens zu retten, aber es ist der letzte Versuch. 
Wird meine Stimme nicht gehört, so werde ich, nicht ohne Schmerz, aber mit 
der Ruhe meines guten Gewissens und erfüllter Pflicht, die Ordnung mit Gewalt her- 
stellen, und sollte ich genötigt sein, die ganze sächsische Armee niederschießen zu lassen. 
Das vergossene Blut wird dereinst vor Gottes Gericht über den kommen, der es 
verschuldet hat, und vor dem Allwissenden wird Befehle geben und Befehle dulden, als 
ein= und dasselbe geachtet werden müssen. 
Ew. Maj. wissen, daß ein Greis von dreiundsiebzig Jahren keine anderen irdischen 
Absichten mehr haben kann, als daß die Stimme der Wahrheit gehört werde und das 
Rechte geschehe. 
So haben Ew. Königl. Maj, dieses Schreiben aufzunehmen. 
Hauptquartier Lüttich, 6. Mai 1815. Blücher. 
  
III. Die Teplitzer Punkktation. 
Zu Bd. II S. 552. 
Einige Sätze der Teplitzer Punktation sind, wie oben erwähnt, wörtlich aufge- 
nommen in die „Punktation für die Hauptgegenstände dieser Verhandlungen“, welche 
Fürst Metternich in der ersten Konferenz zu Karlsbad vorlegte (abgedruckt bei Welcker- 
Klüber, Wichtige Urkunden für den Rechtszustand der deutschen Nation, S. 185 f.). Ich 
gebe im folgenden den vollständigen Text und bezeichne in den Noten die Abweichungen 
von der Karlsbader Punktation. 
  
*) Beigelegt war die bekannte Proklamation Blüchers an die Soldaten des sächsischen Armeekorps 
vom 6. Mai 1815.
	        

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