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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_27
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Juli-Revolution
Zollverein
konstitutionelle Bewegung
Bischofsstreit
welfischer Staatsstreich
Volume count:
27
Publishing house:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
Edition title:
Fünfte Auflage.
Scope:
763 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Teilung Luxemburgs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

316 IV. 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten. 
verwahrte auf der Londoner Konferenz oft und nachdrücklich die Rechte 
des Bundes. Nach Wien schrieb Bernstorff: „Der Bund würde entehrt 
sein und sich darein ergeben müssen, in Zukunft kein Leben und keine 
politische Tätigkeit mehr zu haben, wenn er es unterlassen wollte, bei 
dieser wichtigen Gelegenheit seine ebenso klare als förmliche Pflicht zu 
erfüllen.“ Zur selben Zeit (November 1830) erhielt Bülow in London 
die bestimmte Weisung: „Die Verhältnisse des Großherzogtums und der 
Festung Luxemburg zu dem Deutschen Bunde sind unwiderruflich fest— 
zuhalten. Jede versuchte gewaltsame Veränderung in diesem Betreff wird 
als ein Eingriff in die Rechte des Bundes und in die durch die Über— 
einstimmung von Europa geheiligten Verträge anzusehen sein.“*) Doch 
über das bescheidene Maß dieser selbstverständlichen Forderungen ging 
auch die preußische Politik nicht hinaus. Nur gewaltsame Veränderungen 
des Bundesgebiets dachte sie nicht zu dulden. Fand sich indessen ein 
friedliches Mittel, um ohne Schmälerung des Bundesgebiets und mit 
Zustimmung aller Berechtigten den leidigen Handel aus der Welt zu 
schaffen, dann wollte König Friedrich Wilhelm, friedfertig wie er war, 
nichts dawider einwenden; und ein solcher Ausweg ward ihm jetzt un— 
erwartet durch seinen niederländischen Schwager selbst gewiesen. 
Der König-Großherzog trug sich noch eine Zeitlang mit der Hoffnung, 
sein deutsches Bundesland durch Waffengewalt zurückzugewinnen. Er 
sendete im März 1831 den tapferen Herzog Bernhard von Weimar in die 
Festung Luxemburg, um von dort aus einen royalistischen Kreuzzug zu 
versuchen. Der Plan ward rasch wieder aufgegeben, weil das ganze Groß- 
herzogtum sich schon in den Händen der Aufständischen befand. Nachher 
unternahm König Wilhelm, den Bund zu einer Kriegserklärung gegen 
Belgien zu bewegen; auch dies blieb vergeblich, da die Exekution bereits 
beschlossen war. Mittlerweile hatte sich die Londoner Konferenz längst über 
den Grundsatz der Teilung des niederländischen Gesamtstaats geeinigt. 
Die holländischen Bevollmächtigten begannen selbst zu fühlen, daß sie an 
dieser vollendeten Tatsache nichts mehr ändern konnten, und versuchten nur 
noch, ihrem Lande eine möglichst günstige Grenze zu gewinnen. Die alte 
Grenze von 1790, welche dem Teilungsplane zur Richtschnur diente, 
war in den limburgischen Maaslanden sehr unvorteilhaft für Holland; 
dort lagen Venlo, Roermonde und andere altholländische Plätze rings von 
belgischem Gebiete umgeben. Daher erklärten die holländischen Unter— 
händler dem preußischen Gesandten vertraulich, ihr König sei geneigt, die 
Westhälfte von Luxemburg an Belgien auszuliefern, wenn Belgien dafür 
das rechte Ufer der Maas und die Nordspitze der Provinz Limburg an 
Holland und den Deutschen Bund abträte. Sobald dieser Vorschlag der 
Londoner Konferenz bekannt wurde, fand er sofort allgemeine Zustimmung, 
  
*) Bernstorff, Weisung an Maltzahn, 1. Nov., an Bülow, 4. Nov. 1830.
	        

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