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Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
tegeler_fuersorge_leipzig_1915
Title:
Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Eigenverlag Nationaler Frauendienst Leipzig
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Verordnungen des Bundesrats zu Gunsten notleidender Schuldner.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Einigungsämter.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil.
  • I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Familien.
  • II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • A. Verordnungen des Bundesrats zu Gunsten notleidender Schuldner.
  • 1. Zahlungsbefristungen.
  • 2. Pfändbarkeit von Lohn- und Gehaltsansprüchen.
  • 3. Einigungsämter.
  • 4. Geschäftsaufsicht.
  • 5. Zwangsvollstreckung.
  • B. Darlehnskassen.
  • C. Höchstpreise.
  • D. Nahrungsmittelversorgung.
  • E. Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • F. Arbeiterschutz.
  • G. Arbeitslosenunterstützung.
  • H. Gesetze und Verordnungen über wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
  • Während des Druckes vollzogene Abänderungen früherer Bestimmungen und Neuerlasse.
  • Zweiter Teil.
  • Einleitung.
  • I. Gesetzliche (Berufs-) Vormundschaft.
  • II. Waisenpflege.
  • III. Ziehkinderaufsicht.
  • IV. Fürsorgeerziehung.
  • V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
  • VI. Säuglingsfürsorge.
  • VII. Die dem Pfleg- und Jugendfürsorgeamt unterstehenden Anstalten.
  • VIII. Anstalten, die dem Armenamte unterstehen.
  • IX. Unterhaltspflicht.
  • X. Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig.
  • XI. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
  • XII. Angestellten-Versicherung.
  • XIII. Leipziger Wohlfahrtseinrichtungen.

Full text

— 
Schuldnervergünstigungen die privilegierten Einigungsämter gut- 
achtlich zu hören. 
Zu bemerken ist, daß die vor dem Einigungsamt geschlossenen 
Vergleiche nicht vollstreckbar sind; zahlt der Mieter (Schuldner) 
die zugesagte Nate nicht rechtzeitig, so muß der Wirt (Gläu- 
biger) ihn nochmals vor das Gericht laden, um aus einem ge- 
richtlichen Urteil oder Vergleich die Zwangsvollstreckung betreiben 
zu können. 
In Leipzig haben schon im September v. J. der Deutsche 
und der beipziger Anwaltverein in Verbindung mit dem Nate 
eine „Schlichtungsstelle für Mietsachen“ eingerichtet. Sie ist 
eine Abteilung der von den Leipziger Rechtsanwälten in sehr 
dankenswerter Weise für die vom Krieg betroffenen Kreise 
eingerichteten allgemeinen Rechrsauskunftstelle. 
Da die Tätigkeit des Einigungamtes im öffentlichen Interesse 
liegt, haben Rat und Stadtverordnete die notwendigen Ge- 
schäftsräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt und zur Ein- 
richtung und Anterhaltung einen Beitrag bewilligt. 
Das Einigungsamt befindet sich Nonnenmühlgasse 8, I; 
sein Geschäftsbereich umfaßt Schlichtung von Mietstreitig- 
keiten jeder Höhe von Hrivaten sowohl wie von Geschäfts- 
leuten, außerdem Vermittlung zwischen Hypothekenschuldnern 
und Hypothekengläubigern. Der Verband für Armenpflege 
und Wohltätigkeit in Leipzig hat sich bereit erklärt, soweit es 
nach seinen Grundsätzen möglich ist, die Tätigkeit des Einigungs- 
amtes dadurch zu unterstützen, daß er in geeigneten Fällen die 
lur Durchführung der Einigung erforderlichen Beträge zahlt. 
Solange freilich eine der Parteien sich von vornherein 
überhaupt weigert, zu irgendeiner Verständigung die Hand zu 
bieten, sind alle Vermittelungsversuche aussichtslos. Miet- 
schwierigkeiten lassen sich aber am besten nur lösen, wenn Ver- 
mieter und Mieter auf einer mittleren Linie sich einigen. 
Die Satzung des Einigungsamtes Leipzig ist S. 107 
abgedruckt. 
4. Geschäftsaufsicht. 
Bekanntmachung vom 8. August 1914 betr. die Anordnung 
einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens: 
87
	        

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