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Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Bibliographic data

fullscreen: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Monograph

Persistent identifier:
tegeler_fuersorge_leipzig_1915
Title:
Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Eigenverlag Nationaler Frauendienst Leipzig
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
G. Arbeitslosenunterstützung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil.
  • I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Familien.
  • II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • A. Verordnungen des Bundesrats zu Gunsten notleidender Schuldner.
  • B. Darlehnskassen.
  • C. Höchstpreise.
  • D. Nahrungsmittelversorgung.
  • E. Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • F. Arbeiterschutz.
  • G. Arbeitslosenunterstützung.
  • H. Gesetze und Verordnungen über wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
  • Während des Druckes vollzogene Abänderungen früherer Bestimmungen und Neuerlasse.
  • Zweiter Teil.
  • Einleitung.
  • I. Gesetzliche (Berufs-) Vormundschaft.
  • II. Waisenpflege.
  • III. Ziehkinderaufsicht.
  • IV. Fürsorgeerziehung.
  • V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
  • VI. Säuglingsfürsorge.
  • VII. Die dem Pfleg- und Jugendfürsorgeamt unterstehenden Anstalten.
  • VIII. Anstalten, die dem Armenamte unterstehen.
  • IX. Unterhaltspflicht.
  • X. Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig.
  • XI. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
  • XII. Angestellten-Versicherung.
  • XIII. Leipziger Wohlfahrtseinrichtungen.

Full text

regeln. Die Stadt Leipzig richtete im Oktober, um der ärgsten 
Not der Erwerbslosen zu steuern, die Arbeitslosenunter- 
stützung ein. 
BVoraussetzung der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung 
ist bis auf weiteres, daß der Antragsteller, die Antragstellerin 
1. seit mindestens einem Jahre in Leipzig wohnt und ge- 
arbeitet hat, 
2. seitdem keine laufende Armenunterstützung erhält, 
J. seit mindestens 14 Tagen arbeitslos ist. 
Die Arbeitslosenunterstützung soll aber auch nur Arbeits- 
fäbigen und Arbeitswilligen gewährt werden. Wer es 
ablehnt, eine angemessene Arbeit zu übernehmen oder weiter 
auszuführen, kann nicht unterstützt werden. Auch darf in bezug 
der Art der Beschäftigung nicht wählerisch verfahren werden. 
Zur Bestreitung der unumgänglich notwendigen Lebens- 
bedürfnisse sollen nach Vorschlag des sächsischen Ministeriums 
und auf Geschluß des Nates der Stadt Leipzig gewährt 
werden: 
einem einzelnen Arbeikslosen pro Woche 5,60 4 
dem Familienhaupte ....» »5-—» 
der Ehefrau. „ 3.,50, 
einem schulpflichtigen oder noch nicht schul- 
pflichtigen, sowie einem Kinde, daß die 
Schule zwar verlassen aber noch unter. 
balten werden muß ..... 
im ganzen einer Familie nicht mehr als „ „ 16,.— „ 
Dabei wird vorausgesetzt daß die Antragsteller nichts ver- 
dienen und auch sonst bedürftig sind. Was sie aus Verbands- 
oder Versicherungskassen erhalten, soll mit Rücksicht auf die von 
ihnen geleisteten Beiträge höchstens zur Hälfte angerechnet 
werden. Falls Arbeitgeber ihre durch Einstellung des Betriebs 
verdienstlos gewordenen Leute noch unterstützen, soll das nach 
billigem Ermessen berücksichtigt werden. 
Ausgeschlossen von der städtischen Unterstützung sind Renten- 
und Krankengeldempfänger usw., ebenso Personen, welche sich 
mm der Fürsorge der Armenverwaltung befinden oder aus Stif- 
tungen angemessen unterstützt werden. Desgleichen ausgeschlossen 
find alle Personen, die Kriegsunterstützung erhalten. 
1 7“ 2.— » 
101
	        

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