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Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

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Bibliographic data

fullscreen: Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Monograph

Persistent identifier:
tegeler_fuersorge_leipzig_1915
Title:
Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Eigenverlag Nationaler Frauendienst Leipzig
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Einrichtungen bestimmter Berufsklassen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil.
  • I. Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Familien.
  • II. Wirtschaftliche Maßnahmen zur Linderung der Kriegsnot.
  • III. Städtische und private Wohlfahrtspflege.
  • A. Allgemeine Einrichtungen.
  • B. Leipziger Einrichtungen.
  • C. Einrichtungen bestimmter Berufsklassen.
  • D. Sonstige Kriegsnothilfe.
  • Während des Druckes vollzogene Abänderungen früherer Bestimmungen und Neuerlasse.
  • Zweiter Teil.
  • Einleitung.
  • I. Gesetzliche (Berufs-) Vormundschaft.
  • II. Waisenpflege.
  • III. Ziehkinderaufsicht.
  • IV. Fürsorgeerziehung.
  • V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
  • VI. Säuglingsfürsorge.
  • VII. Die dem Pfleg- und Jugendfürsorgeamt unterstehenden Anstalten.
  • VIII. Anstalten, die dem Armenamte unterstehen.
  • IX. Unterhaltspflicht.
  • X. Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig.
  • XI. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung.
  • XII. Angestellten-Versicherung.
  • XIII. Leipziger Wohlfahrtseinrichtungen.

Full text

was durch ausdauernde und opferfreudige Selbsthilfe geleistet 
werden kann. 
Das Arbeitersekretariat als Rechtsauskunftstelle wurde 
außerordentlich viel in Anspruch genommen, hauptsächlich von 
Frauen. Die Auskünfte sind kostenlos für jedermann, auch für 
nichtorganisierte Arbeiter. Sprechzeit im Volkshaus, Zeitzer- 
straße 32, von ½11—1, ½6— 1½/ 8 Uhr täglich, Sonnabends 
von ½11—7 Uhr. 
9. Große Leipziger Straßenbahn. 
Die Große Leipziger Straßenbahn hat vom ersten Mobil- 
machungstage an den Angehörigen ihrer sämtlichen Kriegsteil- 
nehmer Anterstützung bewilligt, auch den Müttern oder sonstigen 
Angehörigen der unverheirateten Angestellten, die vor dem Krieg 
von denselben unterhalten worden sind. Die Anterstützung 
wurde ausgedehnt auch auf das seit dem Kriege eingestellte 
Hilfspersonal, da sich bei deren Familien auch Notstände heraus- 
stellten. Sobald der Mann 6 Monate bei der Gesellschaft 
Dienst getan hat, wird der Familie die Hälfte, nach dreimonat- 
licher Beschäftigung ein Drittel der Bezüge der den Familien 
Gestangestellter bewilligten Beiträge gezahlt. Den Angestellten 
selbst ist Miet--, Familien- und Teuerungszuschlag gewährt 
worden. Frauen Einberufener, die in den Schaffnerdienst über- 
getreten sind, erhalten für ihre Kinder die Unterstützung weiter, 
ihnen selbst wird für dienstfreie Tage die Unterstützung gezahlt. 
Die Familien derjenigen, die sich in Lazarettbehandlung 
begeben mußten und diejenigen, welche in Vororten von eipzig 
wohnen, deren Gemeinde nur geringe Hriegsunterstützung zahlt, 
erhalten erhöhte Hilfsbeiträge. 
Unabhängig von obigem haben die sämtlichen Angestellten 
der Gesellschaft durch regelmäßige monatliche Beiträge eine 
Kriegsunterstützungskasse gegründet, die von Gewählten aus 
dem Kreise des Personals verwaltet wird. 
10. Leipziger Elektrische Straßenbahn. 
Die Familien der im Felde stehenden Angestellten werden 
je nach Dienstalter des Mannes und Anzahl der Kinder auf 
schriftlichen, monatlich zu wiederholenden Antrag mit einem Zu- 
schuß zur Kriegsunterstützung bedacht. 
184
	        

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