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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

204 Studien über 
kommt, welche dieselbe möglich und erträglich machen. Ich 
weiss recht wohl, dass die Freiheit diese Eigenschaften auch 
stärken kann; aber um sie stärken, um sie recht entwickeln zu 
können, müssen sie bis auf einen gewissen Grad vorhanden sein. 
Fehlen sie ganz oder sind sie ungenügend, so kann die: voll- 
kommene Freiheit nur schaden; dann ist es gewiss weit besser, 
man lässit die Leute in ihrer bestimmten äussern Ordnung, oder, 
wenn diese nicht mehr hallbar ist, das Gesetz kommt ihrer Un- 
selbstständigkeit zu Hülfe und setzt ihnen eine neue die Freiheit 
beschränkende Ordnung, als dass man ihnen mit der vollen 
Freiheit ein Geschenk macht, das sie nicht verlragen können. 
Dass nun mit dem Maass von Tugenden und Fehlern, wie 
wir sie an unserm Volke beobachten, auch bei vollkommener 
Freiheit gute Verhältnisse sich erhalten können, beweist das 
Vorhandensein einer Anzahl von vorherrschend landwirthschaft- 
lichen Gemeinden, wo die Zustände auch jetzt noch immer gut 
sind. Es giebt, Gottlob! auch in: dem Theil des Landes, wo die 
Freiheit schon seit lange herrscht, kein Amt, wo dies nicht von 
einzelnen Gemeinden gesagt werden könnte. Da sind die Leute 
fleissig und sparsam, auch geistig geweckt genug, um Verbes- 
serungen leicht und gerne aufzunehmen. Dabei haben sie Sinn 
für staatliche Ordnung und sind sehr empfänglich für eigene und 
kirchliche religiöse Zucht. Auch bei ihren häuslichen Nieder- 
lassungen bewahren sie eine richtige Besonnenheit. Selten findet 
sich hier auch ein stärkeres Anwachsen der Bevölkerung als im 
Verhältniss zu den anwachsenden Milteln der Leute steht; hie 
und da finden sich sogar Spuren eines zur Gewohnheit ge- 
wordenen Zweikindersystems. Dabei sind sie streng in der 
Aufnahme neuer Bürger und bemühen sich auch, solche arme 
Personen, die nicht gut ihun wollen, durch Auswanderung fort- 
zubringen. So halten sich diese Gemeinden auch in schlechten 
Zeiten, wie sie die letzten Jahre gebracht haben, aufrecht und 
bewahren sich das Bewusstseyn und den Ruhm eines guten 
Wohlstands und einer tüchtigen Haltung, ein Ruhm, der, wie er das 
Ergebniss ist lobenswerther Anstrengung und Enthaltsamkeit, so 
auch eine Bürgschaft bildet für tüchtiges Erhalten des Gewonnenen. 
Aber in vielen Gemeinden, vielleicht selbst in der Mehr-
	        

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