Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

VIN 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1836. 
  
Datm Hansgegeben) 
— 
Gesetzes2c. 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stuͤcks 
Nr. 
Ides G 
setzes. 
Seite. 
  
#18356. 
20. Septbr. 
20. 
1836. 
3. Oktbt. 
  
3. Okebr.31. 
19. 
19. 
21. — 
27. Dezbr. 
31. Oktbr. 
31. 
I. Dezör. 
3. Novbr. 
  
  
Allerböchste Kabinetsorber, betreffend die Bestätigung 
des anderweiligen Reglements für die Til- 
gungskasse zur Erleichterung der Ablösung 
der Reallasten in den Kreisen Paderborn, 
Büren, Warburg und Höxter, des Regie- 
rungebezirks Minden; vom 8. Augug 1836. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Beseigung der 
in den Kreisen Paderborn, Büren, War- 
burg und Höxter, des Reglerungobezirks Min- 
ben, aus der Ansiedelung der Juden auf 
bem platten Lande und deren Verkehr mit 
den Landbewohnern bäuerlichen Standes entsprun- 
genen Mißverhältnisse. 
Allerhöchste Kabinetsorder, das Verfahren bekreffend, 
welches zur Beförerung des Abschlusses der 
Vergleiche über die, den betreffenden Müh- 
lenbesitzern in Preußen für die Aufhebung 
des Mahlzwanges im Wege der Gnade zu 
gewährenden Entschäbigungsgelber rc. zu 
beobachrten ist. 
Verordnung über das Verfahren bei Untersuchun- 
gen wegen Aufruhrs oder Tumulté. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend ben Rang 
und die Unisorm, so wie die Anstellung ber 
Direktoren bei denjenigen Untergerichten, 
welche mit wenigstens fünf Richtern besetzt find. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Auskeh- 
nung der Order vom 12. August 183 1., wegen 
Nichteinrückung der Subhastationspatente 
in die Intelligenzblätter, auf die Gerichte 
des Erfurkschen Regierungsbezirko. 
Allerhöchste Kabinetsorber, betreffend den Tarif 
der Gebühren, welche für die Benutzung des 
schiffbar gemachten Erft-Kanalc zwischen der 
Scadt Neuß und dem Rheine zu erlegen sind. 
Tarif der Gebühren, welche für die Benutzung des 
schiffbar gemachten Erft-Kanals zwischen der 
Stadte Neuß und dem Rheine zu erlegen sind. 
Allerhöchste Kabinetsorber, die vom 1. Januar 
1837. zr Anwenbung kommende Zoll-Erhe, 
bungs-Rolle für die Jahre 1837., 1838. und 
1839. betreffend. 
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1743 
  
  
  
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