Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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9  Die  wegen  der  Staatspapiere  und  des  Papiergeldes,  zu  machende  Operationen
  und  zu  nehmende  Maaßregeln.  Betreffen  diese  neue  Grundsätze;  so

gehören  sie  nach  den  oben  schon  gemachten  Bestimmungen  mit  vor  die  Abtheilung
  für  den  Handel  und  die  Gewerbe.

10.  Für  den  Salzankauf  und  Handel.
Unsere  Genehmigung  ist  erforderlich:

1.  bei  allen  Ausgaben  die  nicht  in  den  Etats  bestimmt,  oder  für  die  den  Ministern
  und  Departements-Chefs  nicht  ein  besonderer  Dispositionsfond  bewilligt
  ist.

2.  Bei  neuen  wichtigen  Planen  über  das  Finanz=  und  Staats-Schulden-Wesen.

3.  Bei  größeren  Operationen  der  Bank  und  der  Seehandlung,  die  nicht  zu
der  gewöhnlichen  kaufmännischen  Geschäftsführung  gehören.

4.  Bei  der  Besetzung  der  Stellen  der  Direktoren  und  Mitglieder  der  Sektionen
  und  Unterabtheilungen,  der  Rendanten  der  Hauptkassen.

5.  Bei  neuen  wichtigen  Kontrakten  über  den  Salzankauf  und  Bestimmung  der
Salzpreise.

Folgende  Sektionen  sollen  unter  der  speciellen  Verwaltung
besonderer  Direktoren  stehen,  welche  jenen  unter  der  Leitung  des  Chefs
vorstehen.  Die  Mitglieder  derselben  haben  auch  eine  nur  berathende  Stimme.

1.  Für  die  Generalkassen,  die  Generalbuchhaltung  und  das
Etatswesen.

2.  Für  die  Bank,  die  Lotterien  und  die  Münze,  desgleichen  für
das  Kreditwesen  der  Provinzen,  Korporationen  u.  s.  w.

3.  Für  die  Seehandlung,  das  Staatsschulden=  und  das  Salzwesen.
  «

Die  Direktoren  dieser  drei  Sektionen  bilden  unter  dem  Vorsitz  des  Chefs
der  ganzen  Abtheilung,  ein  Plenum,  in  welchem  alle  Hauptgegenstaͤnde  zur  Berathung
  gezogen  werden.  Es  versammelt  sich  so  oft  es  nöthig  ist.

Unter  dem  Chef  dieser  Abtheilung  und  den  Sektionen  nach  ihrem  Ressort,
  stehen.

1.  die  Regierungen  in  Absicht  auf  das  Kassen=  und  Etatswesen.
2.  die  Generalkassen;

3.  die  Bank;

4.  die  Staatsbuchhaltereiz

Jahrgang  1810  C  5.  die